Barrierefreiheit!? – Völlig überwertet?

Jede Barriere ist eine zu viel.“ Vor einigen Jahren hatte die AKTION MENSCH den Aktionstag zum Europäischen Gleichstellungstag von Menschen mit Behinderungen (5. Mai) unter dieses Motto gestellt. Das war gut so. Inklusion ohne eine umfassende Barrierefreiheit geht nicht. Das Recht auf Zugänglichkeit ist auch ein zentrales Thema in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit ist auch weit mehr als abgesenkte Bordsteine, Rampe und Aufzug. Doch wenn ich auf diese Woche zurückblicke, wird Barrierefreiheit von Vielen als „nice to have“ – also auf gut Schwäbisch als „muss nedd unbedingt sein“, also ein Beiwerk, eine Nebensache, etwas, das keine Funktion oder Verbesserung hat, also leicht verzichtbar und halt nur nett. Ist Barrierefreiheit also völlig überbewertet? Nein, natürlich nicht!!!

„Demokratie braucht Inklusion und Barrierefreiheit.“

In der aktuellen Corona-Krise sind alle online. Wer nicht digital unterwegs ist, ist außen vor. Doch wer denkt da gerade an die Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht ohne Weiteres digital unterwegs sein können? Oder eben dabei Unterstützung brauchen? Oder einfach nur darauf angewiesen sind, dass die digitalen Lösungen – vom Videokonferenztool bis zur Unterhaltungs-App und dem Antragsformular für eine Dienstleistung einer Behörde oder dem Bestellformular beim Online-Shopping – von Anfang an barrierefrei geplant und umgesetzt sind.
Am Donnerstag hat der Landtag einen Gesetzentwurf beschlossen, der Gemeinden und Landkreisen Gremiensitzungen in Form von Videokonferenzen durchzuführen. Gerade in Zeiten von Corona ist es richtig, Lösungen für einen vorbeugenden Gesundheitsschutz zu suchen. Doch niemand hat sich darüber Gedanken gemacht, ob tatsächlich nur Videokonferenztools zum Einsatz kommen, die barrierefrei nutzbar sind. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die öffentliche Sitzung verfolgen wollen, müssen dazu „in einen öffentlich zugänglichen Raum“ gehen, in den die Gremiensitzung übertragen wird. Und der muss nicht barrierefrei sein. Das Wort „barrierefrei“ taucht im Gesetz und der Begründung gar nicht auf. Weder die Landesbehindertenbeauftragte noch der Landesbehindertenbeirat noch die Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderungen wurden im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens in irgendeiner Weise beteiligt. Wir haben zufällig davon erfahren – und dann ungefragt uns eingemischt, nachzulesen unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/lvkmbw-gemO-42020.pdf

Anderes Beispiel: muss Händedesinfektion barrierefrei sein?!

Zugegeben, es ist toll, wie kreativ schwäbische Tüftler sind. Diese Woche las ich im Lokalteil meiner Tageszeitung, dass eine Firma einen Desinfektionsspender entwickelt hat, der sich mit dem Fuß bedienen lässt. Normalerweise baut die Firma Einrichtungen und Bewässerungssysteme für Gewächshäuser. Mitarbeiter haben sich Gedanken gemacht, wie sie sinnvoll ihre Gemeinde unterstützen können –und haben innerhalb von 10 Tagen den kontaktlosen Desinfektionsspender entwickelt, den man überall aufstellen kann. Ein Fußtritt löst einen Federmechanismus aus, der die Ausgabe des Händedesinfektionsmittels auslöst. Man muss nur die Hand darunter halten. Eine tolle Idee, keine Frage. Und die Gemeinde hat sofort eine größere Menge bestellt – für das Rathaus, die Schulen, und die Kindertagesstätten. Alle sind begeistert Wirklich alle? Wir fragen uns, wie Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator dem Ding einen Fußtritt geben können? Und niemand fragt sich, wie blinde / sehbehinderte Menschen den Desinfektionsspender nutzen können. Warum nur wird Barrierefreiheit noch immer nur als nettes Beiwerk und nicht als unverzichtbarer Bestandteil unseres Alltags verstanden? Das bewegt mich, das bewegt uns im Verband sehr.

„Barrierefreiheit muss sein.“ Barrierefreiheit ist kein „nice to have“.