„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Heute feiert unser Grundgesetz Geburtstag. 75 Jahre ist unsere Verfassung alt – und so aktuell wie eh und je. Ein Grund für uns alle, die Demokratie zu feiern. Die zentralen Werte sind in den Artikeln 1 bis 19 verankert – und von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes mit einer „Ewigkeitsklausel“ versehen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ heißt es zentral im Artikel 1. Artikel 3 garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ kam durch eine Änderung des Grundgesetzes im November 1994 dazu – und hat inzwischen auch schon 30 Jahre auf dem Buckel.
Im Alltag vergessen wir manchmal, welch ein Schatz unser Grundgesetz ist. Es bietet uns aber eine verlässliche Grundlage für das Zusammenleben, zeigt Leitplanken auf, gibt die Richtung für unser Zusammenleben vor.
Auch das ist Menschenwürde: mit Unterstützter Kommunikation sprechen
Vor kurzem sprach ich mit der Mutter eines jungen Mannes mit Behinderung, der in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) arbeitet. Wir sprachen über Unterstützte Kommunikation und die Hilfsmittel wie Talker, die es inzwischen gibt. Die Kommunikation mit Hilfe der Talker gibt Menschen eine Sprache und ermöglicht Teilhabe. Und Menschenwürde. Doch über die Finanzierung wird immer wieder gestritten. Das belastet die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sehr. Die Mutter: „Den Menschen klaut man die Sprache, wenn man den Talker in der Werkstatt, im Wohnbereich oder in der Freizeit nicht nutzen kann.“ Feiern wir also unser Grundgesetz und wünschen ihm auch für die Zukunft nur das Beste, denn: „die Würde des Menschen ist unantastbar.“