Das große Warten auf den Impftermin hat begonnen
Am Wochenende fiel der Startschuss für die groß angelegte Impfaktion gegen Corona. Und der erste Ansturm für Impftermine in den rasch aufgebauten Impfzentren zeigt deutlich, dass die vorhandenen Impfdosen im Moment nur den Tropfen auf dem heißen Stein sind … warten ist angesagt. Wir, die wir in der alten BRD aufgewachsen sind, kennen es nicht aus unserem Alltag, dass eine Ware nicht in ausreichender Zahl lieferbar ist. „Der Impfstoff gegen Corona ist halt derzeit noch eine Mangelware. So ging es uns zu DDR-Zeiten auch mit Bananen. Die gab es auch nicht immer,“ lautete dieser Tage der Kommentar einer Bekannten, die in der DDR aufgewachsen ist. „Du musst halt warten können.“
Doch anders als bei Bananen geht es bei Corona im schlimmsten Fall um Leben und Tod. Solange es weniger Impfstoff gibt denn Menschen gibt, die sich impfen lassen wollen, braucht es eine streng festgelegte Reihenfolge der Prioritäten. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert und am 18. Dezember 2020 wurde auf Bundesebene die Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht, die die Anspruchsberechtigung in drei Gruppen auflistet: Personen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität. Nachzulesen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf
„Wer darf sich zuerst gegen Corona impfen lassen?“
lautete vor Weihnachten eine der am häufigsten gestellte Frage an uns. Und so lautet auch die Überschrift der Pressemitteilung unserer Fachverbände auf Bundesebene am 10. Dezember 2020. Sie fordern u.a. eine bundeseinheitliche Rangfolge sowie einen schnellen Zugang zum Impfstoff für Menschen mit schwerer mehrfacher Behinderung in Institutionen und Angehörige von Kindern mit relevanten Vorerkrankungen.
„Die Schwächsten zuerst“ lautet die Formel für die festgelegte Reihenfolge. Die Erfahrungen der vergangenen 10 Monate zeigen, dass vor allem hoch betagte Menschen in Pflegeheimen besonders schwer an Corona erkranken können. Doch es verwundert – und verärgert – viele Menschen mit schweren Behinderungen, dass unter 60-jährige Menschen mit schweren Behinderungen und Vorerkrankungen, die ambulant zuhause – von pflegenden Familienangehörigen, ambulanten Pflegediensten und / oder im sog. Arbeitgeber-Modell versorgt werden, von der STIKO nicht als so stark gefährdet eingeschätzt wird – und diese Personengruppe sich auch nicht nicht in der Impfverordnung wiederfindet.
„Wurden wir vergessen? Sind wir die unsichtbare Risikogruppe?“
wurde ich in den Tagen vor Weihnachten vielfach gefragt. Ehrliche Antwort meinerseits: ich weiß es nicht. Die Debatte zeigt mir auch jetzt, dass es nicht nur bei der Vergabe von Impfterminen, bei dem Ausliefern des Impfstoffes und beim Betrieb der Impfzentren noch „ruckelt“. Es „ruckelt“ auch an der Aufklärung. Menschen mit Behinderungen sind es aufgrund ihrer Biografie gewohnt, zu warten, sich hintenanzustellen. Sie sind geduldig. Aber wir fordern ganz schnell nachvollziehbare Gründe für die Festlegung der Prioritäten. Der Verweis auf den Mangel an Impfstoff reicht nicht aus. Es reicht auch nicht aus die Hoffnung, dass bald auch andere Impfstoffe die Zulassung erhalten werden und dann mehr Impfstoff bereit steht und in ein paar Monaten die Welt ganz anders aussieht und viel mehr Menschen geimpft werden können. Oder – wie es ein unter 60-jähriger Mann mit komplexen Behinderungen und diversen Vorerkrankungen, der ambulant in der eigenen Wohnung von einem Assistententeam versorgt wird, formulierte – „werde ich die Wintermonate gesund durchstehen und werde ich die Impfung noch erleben?“
INFO
Das Ministerum für Soziales und Integration Baden-Württemberg bündelt auf seiner Internetseite alle Informationen rund um die Coronaschutzimpfung, nachzulesen unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfen/