Bundesgerichtshof setzt klares Zeichen für mehr Barrierefreiheit

mehrstockige Wohnhäuser; im Hintergrund ist die Stadt zu erkennen.
Häuserzeile mit mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäuser in einer Stadt
http://www.freepik.com Designed by jemastock / Freepik

Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt „Ja“ zum nachträglichen Einbau eines Außenaufzuges am Hinterhaus eines denkmalgeschützten Altbaus in München sowie eine Rampe zur Terrasse einer Wohnanlage in Bonn. Mit diesen zwei Entscheidungen (Az: V ZR 244/22 und V ZR 33/23) setzt der BGH ein klares Zeichen für mehr Barrierefreiheit beim Wohnen. Ein echter Meilenstein, den es zu feiern gilt!

Vorfahrt für Barrierefreiheit

Die Richter verwiesen auf eine Reform des Wohnungseigentumsrechts vor wenigen Jahren. Danach kann jeder Wohnungseigentümer (auf eigene Kosten) angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die Menschen mit Behinderungen helfen, eine Wohnung entsprechend nutzen zu können. Mit der Reform sollte es Menschen mit Behinderungen leichter haben, eine vorhandene Wohnung bzw. der Zugang zu selbiger barrierefreier zu gestalten. Der Gesetzgeber wollte, dass Miteigentümer dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht verhindern können. Aufgabe der Gerichte es sei, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen.

Wenn ein Stein ins Wasser fällt …

… zieht er Kreise. Die beiden Urteile des BGH wirken weit über die beiden verhandelten Einzelfälle hinaus. Davon bin ich überzeugt. Und das ist gut so. Es geht um Selbstbestimmung. Jede und jeder soll wohnen, wo sie und er es will. Da ist das alt gewordene Ehepaar, das seit den 1980er Jahren in einem Hochhaus mit Aufzug wohnt – aber von der Haustür zum Aufzug sind sieben Stufen zu überwinden. Und aufgrund eines Schlaganfalls ist ein Ehepartner auf einen Rollstuhl angewiesen – und kann die Wohnung nicht mehr alleine verlassen. Sieben Stufen sind einfach sieben Stufen zu viel. Oder die junge Frau, die als Folge eines schweren Unfalls gelähmt ist und nach dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in ihre Wohnung in der dritten Etage – ohne Aufzug – zurückkann. Umziehen? Nahezu aussichtslos, denn barrierefreie Wohnungen sind fast so selten wie der berühmte Sechser im Lotto.

Mögen die beiden Urteile des BGH endlich ein Umdenken bewirken! Wir brauchen den Abbau von Barrieren bei bestehenden Wohnungen. Wer meint, den Bedarf an barrierefreien Wohnungen nur durch neugebaute Wohnungen zu decken, irrt. Die Nachfrage steigt täglich – allein durch die Babyboomer, die bald in Rente gehen. Der BGH hat ein klares Zeichen gesetzt – und da gibt es kein Zurück!

Die Entscheidungen des BGH sind nachzulesen unter https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024026.html;jsessionid=84A5A7C5A0528D94DBBFE025E4D75B45.internet012?nn=10690868

Bahnstreik: Es fährt kein Zug nach nirgendwo …

Am Dienstag verkündete die Lokführergewerkschaft GDL, am Mittwoch und Donnerstag den Personenverkehr der Deutschen Bahn (DB)zu bestreiken. Streik ist ein legales Mittel, Arbeiternehmerrechte zu erstreiten. Keine Frage. Die DB hat mit einem Ersatzfahrplan reagiert. Doch viele Zugverbindungen dennoch aus.

Hauptbahnhof Stuttgart: Kein Zug fährt.
Hauptbahnhof Stuttgart am Donnerstag: viele Züge fallen aus aufgrund des Bahnstreiks

Für Bahnkunden ohne Behinderung ist so ein Zugausfall lästig, weil oft die Reisezeit sich verlängert und mit mehr Umsteigen verbunden ist. Für mobilitätseingeschränkte Menschen – egal, ob Rollstuhlnutzer, Rollator, blind / sehbehindert – bedeutet nahezu jede Fahrplanabweichung, dass die Bahnfahrt am Bahnsteig endet – und jede Menge Stress, den kein Mensch braucht. Am Donnerstag waren wir daher am Stuttgarter Bahnhof – begleitet von einem Kamerateam des SWR für einen Beitrag in den Landesnachrichten.

Eine Frau im Elektro-Rollstuhl steht am Bahnsteig. Sie berichtet einem Team des SWR, welche Auswirkungen der Bahnstreik für sie hat.
Rollifhahrerin Ines Vorberg schildert, wie sie durch einen Bahnstreik ausgebremst wird.



Hurra, nur ein Bahnsteigwechsel?!

Wenn ein Zug mal nicht am geplanten Bahnsteig einfährt, wen juckt das schon? Klar, alle, die gut zu Fuß sind und auch sonst keine Einschränkungen haben, „juckt“ das nicht. Man muss sich kurz orientieren und schon geht alles seinen gewohnten Gang. Ganz anders für gehbehinderte Menschen und Menschen im Rollstuhl. Wenn der Zug an einem Bahnsteig hält, an dem es keinen Aufzug gibt oder der mal wieder außer Betrieb ist, endet die Reise am Bahnsteig. Dann heißt es, auf den nächsten Zug zu warten, hoffen, dass man mitfahren kann und zu einem Bahnhof zu gelangen, an dem man auch vom Bahnsteig runterkommt. Doch wie organisiert man dann den Weg zum eigentlichen Zielort? Oder Feuerwehr oder Polizei rufen, ob die mit Muskelkraft weiterhilft? Es ist Mist – und leider nichts Ungewöhnliches wie mir viele Betroffene immer wieder erzählen. Abenteuer Bahnreise – und das mit dem regulären Ticket. Klar, im Nachhinein und mit zeitlichem Abstand kann man so manche Anekdote erzählen. Aber wenn man abends um 20 Uhr allein auf dem Bahnsteig steht, da ist das alles andere als lustig. Panik und Stress sind die ständigen Begleiter.

Infos über Abweichungen? Barrierefreie Infos?
Seine Erfahrungen beschreibt ein Mann mit Seheinschränkung folgendermaßen: „Auch Menschen mit Sinnesbehinderungen sind, wie Leute im Rollstuhl, vom Streik in spezieller Weise betroffen, das kann ich Ihnen aus meinen Erfahrungen aus 30 Jahren als Berufspendler versichern. Vor allem die problematische Informationsbeschaffung und das Gedränge auf Bus- und Bahnsteigen waren jedes Mal abenteuerlich.  Auch das Entgegenkommen des Arbeitgebers, dem man flexible Arbeitszeiten zumuten musste, war alles andere als selbstverständlich.“

Alternative: Ersatzfahrplan, Schienenersatzverkehr mit Bus oder doch Taxi?
Reisende im Rollstuhl müssen frühzeitig ihre geplante Fahrt bei der Mobilitätszentrale der Bahn anmelden, damit an den Bahnhöfen ggf. ein Hublift sowie Assistenten beim Ein-, Aus- und Umsteigen helfen können. Spontan mit der Bahn reisen, geht sowieso nicht. Alles ist genau getaktet. Und wenn nun ein Zug ausfällt, erhebliche Verspätungen hat, so kann nicht immer die notwendige Mobilitätshilfe gewährleistet werden. Auf der Internetseite der Bahn sind die Bahnhöfe aufgelistet, die Mobilitätshilfen haben und deren Servicezeiten. An vielen Bahnhöfen ist um 20 Uhr Schluss, an anderen Bahnhöfen gibt es aber gar nichts. Eine Herausforderung.

Schienenersatzverkehr Bus: ist der Bus barrierefrei? Sind die Haltestellen barrierefrei? Ist der Weg dorthin barrierefrei? Infos dazu gibt es nicht. Zwar gibt es – nach erheblichem politischen Druck der Selbsthilfeverbände – inzwischen die gesetzlichen Grundlage dafür, dass auch Fernbusse barrierefrei sein müssen. Doch der Alltag sieht noch völlig anders aus. Und die langen Vorlaufzeiten, die es gibt, um eine Fahrt mit dem Rollstuhl im Fernbus starten zu können, beträgt bei einigen Anbietern mindestens eine Woche. Fällt also kurzfristig ein Zug aus, kann man nicht mal gschwind auf den Fernbus wechseln. Ausgebremst.

Barrierefreiheit!? – Völlig überwertet?

Jede Barriere ist eine zu viel.“ Vor einigen Jahren hatte die AKTION MENSCH den Aktionstag zum Europäischen Gleichstellungstag von Menschen mit Behinderungen (5. Mai) unter dieses Motto gestellt. Das war gut so. Inklusion ohne eine umfassende Barrierefreiheit geht nicht. Das Recht auf Zugänglichkeit ist auch ein zentrales Thema in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit ist auch weit mehr als abgesenkte Bordsteine, Rampe und Aufzug. Doch wenn ich auf diese Woche zurückblicke, wird Barrierefreiheit von Vielen als „nice to have“ – also auf gut Schwäbisch als „muss nedd unbedingt sein“, also ein Beiwerk, eine Nebensache, etwas, das keine Funktion oder Verbesserung hat, also leicht verzichtbar und halt nur nett. Ist Barrierefreiheit also völlig überbewertet? Nein, natürlich nicht!!!

„Demokratie braucht Inklusion und Barrierefreiheit.“

In der aktuellen Corona-Krise sind alle online. Wer nicht digital unterwegs ist, ist außen vor. Doch wer denkt da gerade an die Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht ohne Weiteres digital unterwegs sein können? Oder eben dabei Unterstützung brauchen? Oder einfach nur darauf angewiesen sind, dass die digitalen Lösungen – vom Videokonferenztool bis zur Unterhaltungs-App und dem Antragsformular für eine Dienstleistung einer Behörde oder dem Bestellformular beim Online-Shopping – von Anfang an barrierefrei geplant und umgesetzt sind.
Am Donnerstag hat der Landtag einen Gesetzentwurf beschlossen, der Gemeinden und Landkreisen Gremiensitzungen in Form von Videokonferenzen durchzuführen. Gerade in Zeiten von Corona ist es richtig, Lösungen für einen vorbeugenden Gesundheitsschutz zu suchen. Doch niemand hat sich darüber Gedanken gemacht, ob tatsächlich nur Videokonferenztools zum Einsatz kommen, die barrierefrei nutzbar sind. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die öffentliche Sitzung verfolgen wollen, müssen dazu „in einen öffentlich zugänglichen Raum“ gehen, in den die Gremiensitzung übertragen wird. Und der muss nicht barrierefrei sein. Das Wort „barrierefrei“ taucht im Gesetz und der Begründung gar nicht auf. Weder die Landesbehindertenbeauftragte noch der Landesbehindertenbeirat noch die Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderungen wurden im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens in irgendeiner Weise beteiligt. Wir haben zufällig davon erfahren – und dann ungefragt uns eingemischt, nachzulesen unter https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/lvkmbw-gemO-42020.pdf

Anderes Beispiel: muss Händedesinfektion barrierefrei sein?!

Zugegeben, es ist toll, wie kreativ schwäbische Tüftler sind. Diese Woche las ich im Lokalteil meiner Tageszeitung, dass eine Firma einen Desinfektionsspender entwickelt hat, der sich mit dem Fuß bedienen lässt. Normalerweise baut die Firma Einrichtungen und Bewässerungssysteme für Gewächshäuser. Mitarbeiter haben sich Gedanken gemacht, wie sie sinnvoll ihre Gemeinde unterstützen können –und haben innerhalb von 10 Tagen den kontaktlosen Desinfektionsspender entwickelt, den man überall aufstellen kann. Ein Fußtritt löst einen Federmechanismus aus, der die Ausgabe des Händedesinfektionsmittels auslöst. Man muss nur die Hand darunter halten. Eine tolle Idee, keine Frage. Und die Gemeinde hat sofort eine größere Menge bestellt – für das Rathaus, die Schulen, und die Kindertagesstätten. Alle sind begeistert Wirklich alle? Wir fragen uns, wie Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator dem Ding einen Fußtritt geben können? Und niemand fragt sich, wie blinde / sehbehinderte Menschen den Desinfektionsspender nutzen können. Warum nur wird Barrierefreiheit noch immer nur als nettes Beiwerk und nicht als unverzichtbarer Bestandteil unseres Alltags verstanden? Das bewegt mich, das bewegt uns im Verband sehr.

„Barrierefreiheit muss sein.“ Barrierefreiheit ist kein „nice to have“.