… Überall soll gekürzt werden? Und wo bleiben wir?
Wir hören es überall: Die Kassen sind leer. Für 2026 werden finanzielle Verluste in der Pflegeversicherung von rund 4,4 Milliarden Euro erwartet, berichteten Tagesschau und Deutschlandfunk. Pleitegehen kann die Pflegeversicherung nicht, denn es greifen staatliche Schutzmechanismen. Um die finanziellen Löcher zu stopfen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Doch was als Reform angekündigt ist, entpuppt sich für viele Familien als ein weiteres Einspar- und Kürzungsprojekt.
Eine Verbesserung gegenüber dem Entwurf vom Frühjahr 2026 gibt es immerhin: Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent ist vom Tisch. Doch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung enthält der Gesetzentwurf weiterhin zahlreiche Verschlechterungen – etwa durch den Wegfall der Verhinderungspflege. Stattdessen soll es ein erhöhtes Sozialraumbudget für Entlastung geben. Aus unserer Sicht macht die Politik damit erneut denselben Fehler wie bei der Einführung der Pflegeversicherung in den 1990er-Jahren: Pflege wird vor allem mit Alter gleichgesetzt. Die besonderen Bedürfnisse unserer Mitgliedsfamilien bleiben dabei auf der Strecke. Deshalb werden wir versuchen, diese Verschlechterungen zu verhindern. Dazu müssen wir die Bundestagsabgeordneten von unseren Argumenten überzeugen.
Die Leidtragenden sind die Familien.
Viele Mütter mussten ihre Berufstätigkeit aufgeben, um die Pflege und Betreuung ihrer Kinder mit Behinderung sicherzustellen. Manche Familien haben Geld aus dem Entlastungsbudget über Monate angespart, um sich in den Schulferien zusätzliche Entlastung leisten zu können. Denn gerade dann, wenn die Schule oder andere Betreuungsangebote wegfallen, brauchen sie Unterstützung besonders dringend.
Damit soll künftig Schluss sein. Für Kinder soll es zwar ein monatliches Sozialraumbudget von 300 Euro geben. Dieses Geld muss jedoch im jeweiligen Monat genutzt werden. Es kann also nicht mehr angespart werden, um später gezielt mehr Entlastung zu finanzieren.
Zusätzlich soll ein Überbrückungsbudget eingeführt werden. Das klingt zunächst gut. Doch es gibt einen entscheidenden Haken: Das Geld darf nur für vollstationäre Kurzzeitpflege oder für zugelassene ambulante Pflegedienste eingesetzt werden.
Das Problem: Landesweit fehlen Kurzzeitpflegeplätze für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und Pflegebedarf. Eine Verbesserung der Situation ist nicht in Sicht. Ambulante Pflegedienste leisten wichtige Arbeit, sind aber längst nicht alle auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung eingestellt.
So entsteht eine neue Leistung, die Familien auf dem Papier helfen soll, ihnen in der Praxis aber häufig wenig nützt. Denn was bringt ein Budget, wenn die passenden Unterstützungsangebote fehlen?
Verkehrte Welt, oder?
„Wer ohne Pause pflegt, wird schnell selbst zum Pflegefall“, erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende unseres Bundesverbandes bvkm. „Gerade Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind enormen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie brauchen deshalb dringend immer wieder Auszeiten und sind darauf angewiesen, dass die Pflege ihres Kindes in dieser Zeit durch vertraute Bezugspersonen sichergestellt wird.“
Wie sehr diese politischen Entscheidungen die betroffenen Familien belasten, zeigt auch ein Anruf, der mir besonders in Erinnerung geblieben ist. Neulich rief mich eine alleinerziehende Mutter an, die ihre Tochter mit komplexen Behinderungen pflegt. Sie war verzweifelt und fragte: „Wie sollen sich betroffene Familien noch als Teil der Gesellschaft fühlen? Warum werden wir alle nicht gesehen oder gehört? Warum werden wir nur als Kostenfaktoren gesehen?“
Darauf wusste ich leider auch keine Antwort.
Der griechische Geschichtsschreiber Herodot hat ja so Recht damit. Seit über einer Woche ist in Stuttgart für 146 Kinder mit Behinderungen, die auf eine Schulbegleitung angewiesen sind, nichts mehr wie es war. Und für ihre Eltern. Ohne Vorwarnung, von heute auf morgen, standen die Kinder ohne ihre Schulbegleiter da. Auslöser dafür war die fristlose Kündigung des Vertrags mit dem Dienstleister durch die Landeshauptstadt Stuttgart. Begründet wurde die fristlose Kündigung mit Abrechnungsschwierigkeiten. Zwischenzeitlich ist sogar von Betrug die Rede und die Stadt hat Strafanzeige gestellt. Der Dienstleister widerspricht. Keine Frage, Abrechnungen müssen korrekt erfolgen. Und wenn es Unstimmigkeiten gibt, müssen die geklärt werden. 