Europäischer Gerichtshof stärkt Eltern behinderter Kinder am Arbeitsplatz

„Gut so!“ – war unsere erste Reaktion als wir das Urteil hörten. Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist eine Herausforderung. Und die Herausforderung ist noch größer, wenn es sich um ein Kind mit Behinderung handelt. Am 11. September 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage einer berufstätigen Mutter eines behinderten Kindes aus Italien entschieden. Das Urteil ist wegweisend auch für berufstätige Mütter und Väter in Deutschland. Und – das ist gut so!

Der Tenor des Urteils vom 11. September 2025 (Rs. C‑38/24, Bervidi): Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung erstreckt sich auf Eltern behinderter Kinder. Die Eltern haben jetzt einen eigenen Schutz vor Diskriminierung. Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.“ Arbeitgeber sind verpflichtet, „angemessene Vorkehrungen“ zu treffen.

Pflegende Mütter und Väter erleben den Spagat. Jonglieren mit mehren Bällen ist ihr Alltag. Zuhause der Alltag als pflegende Angehörige, der ständig anders verläuft. Am Arbeitsplatz erwarten Arbeitgeber und Kollegen, dass alles reibungslos läuft und man immer voll einsatzbereit ist. Einfach geht anders. Regelmäßig berichten uns berufstätige Mütter und Väter behinderter Kinder, dass ihr Arbeitgeber wenig oder kaum Rücksicht auf die Sorgearbeit für ihre behinderte Kinder nimmt: das reicht von den Feslegen von Teamsitzungen zu Zeiten, an denen die behinderten Kinder zuhause betreut werden müssen und geht bis hin zu Aufforderungen, die Berufstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. Die Folge: vor allem berufstätige pflegende Mütter geben unfreiwillig dem Druck der Arbeitgeber nach und schränken notgedrungen ihre Berufstätigkeit stark ein oder gegen sie gar ganz auf. Dass sie damit Gefahr laufen, im Alter in eine Armutsfalle zu laufen, wird vielfach mit einem Achselzucken vom Tisch gewischt.

Endlich hat das höchste europäische Gericht Klartext gesprochen. Arbeitgeber sind in der Verantwortung, ein entsprechendes Arbeitsumfeld anzubieten, dass Job und Pflege vereinbar sind. Aus eigener Erfahrung wissen wir: Mütter und Väter behinderter Kinder sind hoch motiviert, arbeiten effizient und bringen Sichtweisen in ein Team ein, die unverzichtbar sind. Ein echter Mehrwert für alle – man muss es nur wollen!

„Tag der Vielfalt“ am 28. Mai 2024

„Inklusion in der Arbeitswelt geht: man muss es nur wollen“

Jeder Mensch hat Talente. Menschen mit Behinderungen sind hoch motiviert, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden und auszufüllen. Entscheidend ist, dass Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen eine Chance geben und bestehende kleine und großen Barrieren abbauen. Leider ist die Landesregierung Baden-Württemberg hier alles andere als vorbildlich unterwegs. Mitte Mai hat die Landesregierung im Sozialausschuss des Landtags den Bericht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2022 vorgestellt. Demnach lag die errechnete Beschäftigungsquote in der Landesverwaltung im Jahresdurchschnitt bei 3,99 Prozent. Nur zur Erinnerung: die Pflichtquote liegt bei 5 Prozent, die Betriebe ab 20 Beschäftigte erfüllen müssen.

Unser Landesverband hat weniger als 20 Beschäftigte und ist daher von der Beschäftigungsquote befreit. Umso mehr freuen wir uns, dass wir eine Beschäftigungsquote von 25 Prozent erfüllen. Wir zeigen jeden Tag, dass Inklusion in der Arbeitswelt möglich ist. Man muss es nur wollen.

„Gibt es meine Arbeit nach Corona noch?“

Ich habe Angst, dass ich meinen Arbeitsplatz verliere.“ Dies sagte mir diese Woche eine Frau im Rollstuhl. Sie lebt in einer gemeinschaftlichen Wohnform und arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). „Ich arbeite am Computer. Und jetzt kehren die ersten Beschäftigten wieder in die WfbM zurück – aber nur die, die mit Bus oder Bahn selber zur Werkstatt kommen können. Und ich muss noch in der Wohngruppe bleiben, weil ich einen Sonderfahrdienst brauche. Sag mir bitte, gibt es meine Arbeit nach Corona noch?“

Arbeit ist für Menschen mit Behinderung mehr als Broterwerb.
Arbeit bedeutet auch:
– Tagesstruktur im Alltag
– Anerkennung für das, was man tut
– Soziale Kontakte

Die Arbeit fehlt. Zunächst fühlte sich alles nach Urlaub an. Aber jetzt sind die Werkstätten schon über zwei Monate geschlossen. Nur wenige sind inzwischen zurück. Und es fällt schwer, zu verstehen, warum Kollege A schon wieder arbeiten darf und man selbst noch nicht. Klar, es geht um den Schutz der Gesundheit. Und wir alle wollen gesund bleiben.

Es ist nicht einfach, die Corona-Verordnungen zu verstehen. Wir müssen erklären, warum wer schon wieder zurück in die Werkstatt darf und warum andere das noch nicht dürfen. Wir im LVKM machen dies so gut wir können. Einfach ist es nicht. Es reicht nicht aus, zu sagen, dass das Abstand halten im Kleinbus schwieriger ist als in der Stadtbahn oder im großen Bus. Die Regeln müssen verständlich sein – für alle.

„Nur weil ich im Rollstuhl sitze und nicht allein mit dem großen Bus fahren kann, muss ich daheim bleiben. Das ist gemein. Ich versteh‘ das nicht“, sagt die Frau am Telefon. Sie ist einsam, traurig und wütend. „Sag mir bitte, gibt es meine Arbeit nach Corona noch? Oder macht es dann jemand anderes? Und was wird dann mit mir? Was mache ich?“ Ganz ehrlich: ich weiß es nicht. Für die Anruferin war es nur ein kleiner Trost, dass ich ihr sagte, dass sie auf jeden Fall weiter in der Werkstatt arbeiten kann. Als Werkstattbeschäftigte kann sie nicht gekündigt werden.

Die Werkstatträte Baden-Württemberg machen ihren Kollegen Mut. Sie erklären in einem offenen Brief, wie es weitergehen kann. Sie finden den Brief unter https://www.wr-ba-wue.de/dokumente/upload/15512_Liebe_Kolleginnen_und_Kollegen.pdf