Was du auch tust, tue es klug und bedenke das Ende!

Ein Rollstuhl steht im Flur vor dem Sitzungssaal im Stuttgarter Rathaus. Auf der Lehne klebt ein Schild mit der Zahl "146". Die Zahl steht für die Anzahl der Kinder mit Behinderungen, die über Nacht ohne Schulbegleitung sind.Der griechische Geschichtsschreiber Herodot hat ja so Recht damit. Seit über einer Woche ist in Stuttgart für 146 Kinder mit Behinderungen, die auf eine Schulbegleitung angewiesen sind, nichts mehr wie es war. Und für ihre Eltern. Ohne Vorwarnung, von heute auf morgen, standen die Kinder ohne ihre Schulbegleiter da. Auslöser dafür war die fristlose Kündigung des Vertrags mit dem Dienstleister durch die Landeshauptstadt Stuttgart. Begründet wurde die fristlose Kündigung mit Abrechnungsschwierigkeiten. Zwischenzeitlich ist sogar von Betrug die Rede und die Stadt hat Strafanzeige gestellt. Der Dienstleister widerspricht. Keine Frage, Abrechnungen müssen korrekt erfolgen. Und wenn es Unstimmigkeiten gibt, müssen die geklärt werden.

… bedenke das Ende! Absolut nicht nachvollziehbar ist es für mich, weshalb man diesen Streit auf dem Rücken der Kinder und Familien austragen muss. Sie sind die Leidtragenden. Die Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung. Und für sie gilt auch die Schulpflicht. Aber jetzt sitzen die Kinder daheim – ohne Unterricht, ohne Freunde. Und sie verstehen es nicht. Wie auch? Wie sollen die Kinder verstehen, dass ihre Schulbegleitung, die sie kennen und der sie vertrauen, nicht mehr da ist? Und die Eltern müssen von einem Tag auf den anderen die Betreuung 24/7 übernehmen. Manche Eltern, die berufstätig sind, bangen um ihren Job. Wie reagiert der Arbeitgeber darauf, dass sie von heute auf morgen nicht zur Arbeit erscheinen, weil sie ihre Kinder zuhause versorgen müssen? Und unklar ist, wie lange dieser Zustand dauert. Mir fehlen die Worte.

Am Dienstagnachmittag tagte im Stuttgarter Rathaus der Schulbeirat und hat das Thema öffentlich behandelt. Der Gesamtelternbeirat hatte zu einem stillen Protest eingeladen. Aus Rücksicht auf die Kinder wurde keine lautstarke Demonstration mit Trillerpfeifen, Pauken und Sprechchören organisiert. Stattdessen trugen Eltern und Unterstützer als sichtbares Zeichen ein Pflasterkreuz auf der Brust in Erinnerung an die Aktion „pflegende Eltern“. Unglaublich viele sind gekommen und der Sitzungssaal war zu klein für die vielen Besucher. Die Stadt hat kurzfristig darauf reagiert und die Sitzung per Video in den großen Sitzungssaal übertragen. Andererseits: man hätte auch die Sitzung kurzfristig in den großen Sitzungssaal verlegen können, dann hätten alle reingepasst …

Die Stadt begründete ihre Vorgehen und entschuldigte sich für den zeitlichen Ablauf. Von allen Seiten des Gemeinderats hagelte es Kritik am Vorgehen. Und auch die Vertreter der Schulen und Eltern nahmen kein Blatt vor dem Mund. „Haben Sie denn kein Plan B?“ fragte eine betroffene Mutter und Elternbeirätin. Sie schilderte die Auswirkungen des plötzlichen Wegfalls der Schulbegleitung für ihr Kind und für ihre Familie. Es war eine sehr emotionale Debatte. Und die Solidarität tat gut. „Es ist einfach nur Mist“, kommentierte der Schulsprecher der Margarete-Steiff-Schule die Lage. Aufmerksam verfolgte der 11-jährige Schüler, der auch auf eine Schulbegleitung angewiesen ist zusammen mit seiner Mutter die Debatte. Es blieb beim Kopfschütteln, denn verstanden hat niemand auch nach gut 90 Minuten Diskussion, weshalb die Situation so eskalieren musste. Die Stadtverwaltung warb um Verständnis, beteuerte, dass sie intensiv an Lösungen arbeite und dass nach den Faschingsferien für alle 146 Kinder wieder eine Schulbegleitung organisiert werden solle. Durch das Vertrauen der Kinder und Eltern in die Verwaltung ist zerstört. Bei der Geschichte gibt es nur Verlierer. Und die Leidtragenden sind vor allem die Kinder und die Familien. Daher: „Was du auch tust, tue es klug und bedenke das Ende!“

„Rollstühle müssen draußen bleiben.“

Als ob die Verzweiflung und die Wut über den Wegfall der Schulbegleitungen nicht genug wäre, setzte die Stadt noch eins drauf. Als die Kinder im Rollstuhl den Sitzungssaal betreten wollten, um ihre gemalten Tränen abzulegen mit Sätzen wie „ich will zur Schule gehen!“ oder „ich muss aufs Klo. Ich muss in die Schule. Ich will gesund bleiben. Ich muss trinken.“ wurden sie an der Türe barsch abgewiesen mit den Worten „Rollstühle müssen draußen bleiben“. Etwas freundlicher kam hinterher, dass die Kinder ohne Rollstuhl ja selbstverständlich rein dürften. Geht’s noch? Warum wohl nutzen die Kinder den Rollstuhl? Aus Jux und Tollerei? Liebe Stadt Stuttgart, das mit dem „steh auf und geh“ funktioniert leider nicht so ohne weiteres … obwohl das schon schön wäre … auch hier gilt der Satz des griechischen Geschichtsschreibers Herodot : „Was du auch tust, tue es klug und bedenke das Ende!“

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Das Jahr 2026 fing aus Sicht von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien ziemlich kalt an. Vier Oberbürgermeister aus der Region Stuttgart sprachen in einer Landespressekonferenz am 7. Januar 2026 angesichts der kommunalen Finanzkrise gar von überzogenen „Gold- und Platin-Standards“ bei der Kitabetreuung, bei Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder mit Verweis auf Einzelzimmer in Pflegeheimen. Ein paar Tage später sprach der Stuttgarter Oberbürgermeister vom notwendigen „Abschied vom Schlaraffenland“ im Blick auf die stets steigenden Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Wir haben diese pauschale Kritik an der Eingliederungshilfe entschieden zurückgewiesen. Eingliederungshilfe ist ein Nachteilsausgleich und ermöglicht Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ich könnte auch salopp formulieren: Wir verzichten auf die Eingliederungshilfe und ihr übernehmt unser Behinderung!

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Ganz bewusst beginnt mit diesem Satz unser Grundgesetz. Behinderung als Schimpfwort zu nutzen, um andere Menschen zu verunglimpfen oder um sich über sie lächerlich zu machen, ist nicht akzeptabel und wirklich allerunterste Schublade. Es ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderungen und deren Familien – und zwar unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung. Mit Behinderung zu leben, ist nicht witzig. Mit Behinderung zu leben, heißt, täglich zusätzliche Herausforderungen zu bewältigen. Es kostet jede Menge Kraft mit Behinderung zu leben und damit klar zu kommen.

Bei der Auftaktveranstaltung der AfD Baden-Württemberg zur bevorstehenden Landtagswahl sagte Emil Sänze MdL, Co-Landeschef der AfD, am 15. Januar 2026 in Karlsruhe über den bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder: „Ich meine Söder ist ja nicht nur körperlich behindert, auch manchmal geistig […]. Aber wir lassen ihn leben, er ist ja immer mal wieder witzig.“

Eine Wortwahl wie sie Herr Sänze in seiner Rede nutzt, verletzt, macht sprachlos. Menschen mit Behinderungen und ihre Familien fühlen sich dadurch zurückgestoßen, fühlen sich ohnmächtig, hilflos ausgeliefert. Was kommt als nächstes? Es sind aber nicht nur die Worte, die verletzen. Es ist auch die Reaktion des Publikums, das applaudiert. Das ist ebenso würdelos und respektlos. Das macht uns traurig und wütend.

Als Selbsthilfeverband von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung und deren Familien engagieren wir uns seit fast 60 Jahren dafür, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes gutes Leben führen können und die Hilfe erhalten, die dazu erforderlich ist. Die Gründungseltern waren geprägt von den Zeiten, in denen die grauen Busse Menschen mit Behinderungen abgeholt und nach Grafeneck oder anderswo gefahren haben. Aus Angst um ihre Kinder mit Behinderung wurden vielfach noch in den 1960er Jahren die Kinder zuhause versteckt. „Nie wieder“ ist überall in unserem Verband zu hören.

Der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ ist daher Balsam auf unserer Seele und macht Mut. Wir wehren uns gegen jegliche Form von Diskriminierung im Alltag. Und wer jetzt sagt, wir sollen nicht so empfindlich sein, denn das sei doch gar nicht so gemeint gewesen, irrt. Herabsetzende Worte verletzen – und haben in einem demokratischen Ringen um die beste Lösung für unser Land nicht, aber auch gar nichts, verloren.

… wenn eine „Toilette für alle“ erst einen Familienausflug möglich macht …

Jeden Freitag verschicken wir unseren lvkm-Newsletter mit Informationen rund um das Leben mit Behinderung. In der Ausgabe Nr. 22/2024 vom 14. Juni 2024 berichteten wir über die „Toilette für alle“ im Strandbad Mettnau in Radolfzell am Bodensee. Barrierefreiheit und Inklusion sei im Strandbad Mettnau normal, denn längst gebe es dort bereits einen Strandrollstuhl zum Ausleihen. Seit einiger Zeit stehe nun auch eine „Toilette für alle“ zur Verfügung. Gemeinsam mit Stadtrat Jürgen Keck und Vertretern der Stadtverwaltung habe die LVKM-Geschäftsführerin das Serviceangebot gecheckt. Das Strandbad Mettnau sei das einzige Bad rund um den Bodensee mit einer „Toilette für alle“.“

Ein paar Tage darauf erreichte uns eine begeisterte Mail einer Familie, die ich hier gerne weitergebe.

„Ihr Newsletter ist für mich immer wie ein kleines Schatzkästchen, eine Fundgrube interessanter Themen und links, und spannender Informationen. Der Newsletter 22 enthielt eine für mich sehr interessante Information – nämlich Ihre Info über die neue „Toilette für alle“ im Strandbad Mettnau, Radolfzell. Wir wohnen ja hier in Ravensburg in guter Bodenseenähe, sind häufig am Bodensee, normalerweise aber eher am Ufer zwischen Meersburg und Bregenz. (Die „Toilette für alle“ am Cap Rotach kennen wir schon, ebenso die auf der Insel Mainau.)

Nun gab uns gestern Ihr Hinweis aufs super für uns ausgestattete Strandbad Mettnau die entsprechende Motivation, unseren bald 22-jährigen Sohn, sein großes Rollstuhltransportfahrrad und das ganze Tagesgepäck in unseren Bus einzuladen und Richtung Radolfzell zu fahren.

Wir haben Schönes miteinander verbunden
• eine Radtour in den T-Shirts vom „Toleranzlauf“ Ravensburg.
• Km-Sammeln fürs „STADTRADELN Ravensburg“ – an dem wir für unser kleines Team „Radeln für PallikJUR“ Fahrrad fahren (der ambulante Kinder- und Jugendpalliativdienst der Uni Ulm, mit Zweigstelle in Ravensburg betreut unseren Sohn seit Jahren in seinen wiederholten gesundheitlichen Krisen (schwere Lungenentzündungen) zuhause, und hilft uns, Klinikaufenthalte zu vermeiden.)
• ein paar schöne Stunden im schönen Strandbad mit gutem Essen im Strandbad-Restaurant mit schönstem Bodenseeblick

und – ganz wichtig –

Wir konnten unseren Sohn in dem super ausgestatteten und sehr geräumigen „Toilette für alle“-Container wickeln, was wirklich super war. Normalerweise stehen wir immer nach 3 – 4 Stunden unter Zeitdruck, um unseren Sohn diesbezüglich mit neuem Inkontinenzmaterial zu versorgen. D.h., zumeist planen wir dann die Ausflüge eher kurz, so dass wir dann die nächste „Versorgungs-Wickelrunde“ wieder zuhause durchführen können.

Dank der „Toilette für alle“ konnten wir nun entspannt und problemlos einen Tagesausflug machen.“

Wenn Sie die Info nicht über Ihren LVKM-Newsletter herausgegeben hätten, hätte es bestimmt gedauert, bis ich das Strandbad Mettnau und Umgebung als neues „machbares“ Ausflugsziel mit unserem Sohn für uns entdeckt hätte.“


Selbsthilfe wirkt – und eine „Toilette für alle“ ist Teilhabe am Leben. Inklusion kann so einfach sein …

„Tag der Vielfalt“ am 28. Mai 2024

„Inklusion in der Arbeitswelt geht: man muss es nur wollen“

Jeder Mensch hat Talente. Menschen mit Behinderungen sind hoch motiviert, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden und auszufüllen. Entscheidend ist, dass Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen eine Chance geben und bestehende kleine und großen Barrieren abbauen. Leider ist die Landesregierung Baden-Württemberg hier alles andere als vorbildlich unterwegs. Mitte Mai hat die Landesregierung im Sozialausschuss des Landtags den Bericht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2022 vorgestellt. Demnach lag die errechnete Beschäftigungsquote in der Landesverwaltung im Jahresdurchschnitt bei 3,99 Prozent. Nur zur Erinnerung: die Pflichtquote liegt bei 5 Prozent, die Betriebe ab 20 Beschäftigte erfüllen müssen.

Unser Landesverband hat weniger als 20 Beschäftigte und ist daher von der Beschäftigungsquote befreit. Umso mehr freuen wir uns, dass wir eine Beschäftigungsquote von 25 Prozent erfüllen. Wir zeigen jeden Tag, dass Inklusion in der Arbeitswelt möglich ist. Man muss es nur wollen.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Heute feiert unser Grundgesetz Geburtstag. 75 Jahre ist unsere Verfassung alt – und so aktuell wie eh und je. Ein Grund für uns alle, die Demokratie zu feiern. Die zentralen Werte sind in den Artikeln 1 bis 19 verankert – und von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes mit einer „Ewigkeitsklausel“ versehen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ heißt es zentral im Artikel 1. Artikel 3 garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ kam durch eine Änderung des Grundgesetzes im November 1994 dazu – und hat inzwischen auch schon 30 Jahre auf dem Buckel.
Im Alltag vergessen wir manchmal, welch ein Schatz unser Grundgesetz ist. Es bietet uns aber eine verlässliche Grundlage für das Zusammenleben, zeigt Leitplanken auf, gibt die Richtung für unser Zusammenleben vor.

Auch das ist Menschenwürde: mit Unterstützter Kommunikation sprechen


Vor kurzem sprach ich mit der Mutter eines jungen Mannes mit Behinderung, der in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) arbeitet. Wir sprachen über Unterstützte Kommunikation und die Hilfsmittel wie Talker, die es inzwischen gibt. Die Kommunikation mit Hilfe der Talker gibt Menschen eine Sprache und ermöglicht Teilhabe. Und Menschenwürde. Doch über die Finanzierung wird immer wieder gestritten. Das belastet die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sehr. Die Mutter: „Den Menschen klaut man die Sprache, wenn man den Talker in der Werkstatt, im Wohnbereich oder in der Freizeit nicht nutzen kann.“ Feiern wir also unser Grundgesetz und wünschen ihm auch für die Zukunft nur das Beste, denn: „die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Barrierefreies Wählen – einfach machen!

Noch gut fünf Wochen bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021. Die Wahlbenachrichtigungen sind verschickt. Für viele Menschen mit Behinderungen ist es selbstverständlich, wählen zu gehen. Mitbestimmung ist für sie keine Nebensächlichkeit. Das Recht, wählen zu dürfen, haben sie sich gemeinsam mit den Selbsthilfeverbänden hart erkämpft. Keine Spur von Wahlmüdigkeit – im Gegenteil.

Demokratie braucht Inklusion!“

„Demokratie braucht Inklusion“, sagt Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Stimmt. Der Bundeswahlleiter weist vor der Bundestagswahl darauf hin, wie wichtig der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkung ist. Seine Stimme per Briefwahl abzugeben ist – gefühlt – nicht das Gleiche wie die Stimmabgabe im Wahlraum. Demokratie wird auf ganz besondere Weise erlebbar, wenn man als Wahlberechtigte den ausgefüllten Stimmzettel im Wahlraum in die Urne einwirft. Es fühlt sich gut und richtig an.

„Ihr Wahlraum ist nicht rollstuhlgerecht.“

Sven Fichtner ist in Stuttgart Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderung. Die Wahlbenachrichtigung, die er vor einigen Tagen per Post erhielt, weist darauf hin, dass der Wahlraum nicht barrierefrei ist. Was also tun, wenn er als Bürger im Rollstuhl seine Stimme im Wahlraum abgeben will? Er will sich nicht damit abgeben, „dass das halt so ist. Der Aktivist hat eine Erklärung verfasst, in den sozialen Medien veröffentlicht sowie an die Stadtverwaltung Stuttgart, den städtischen Beirat für Menschen mit Behinderungen sowie an uns geschickt. Seine Erklärung im Wortlaut:

„Jeder wahlberechtigte Mensch in unserer Stadt muss seine Stimme in Wahllokalen abgeben können.
Es ist eine tiefe Verletzung unserer Menschenrechte, wenn wir wegen fehlender Barrierefreiheit nicht an Wahlen in einem Wahllokal teilnehmen können. Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade.
Wir fordern dieses Menschenrecht ein und wollen von der Politik Lösungen sehen. Viele von uns deren Behinderung angeboren ist, haben noch nie in ihrem Leben in einem Wahllokal an Wahlen teilgenommen. Für manche ist die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl eine Wahlmöglichkeit die andere gar nicht haben, sie haben gar keine andere Möglichkeit und somit keine Wahl.
Die Teilhabe am politischen Leben ist schon in dieser Form in der wir laut Gesetz endlich mit der Abgabe unserer Stimme an unserer Demokratie teilnehmen können massiv beeinträchtigt und ist für uns eine nicht länger hinnehmbare Verletzung unserer Menschenrechte, denn die bisherige Möglichkeit an der Teilnahme von Wahlen in Stuttgart  entspricht nicht der UN – Behindertenrechtskonvention, hier ist die fehlende bauliche Barrierefreiheit nur eine von vielen Menschenrechtsverletzungen.“

Demokratie lebt vom Mitmachen. Machen wir mit – und gehen wählen. Jede Stimme zählt!

Infos zum barrierefreien Wählen gibt es unter https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/barrierefreies-waehlen.html.

… alles wird gut in 2021?!

Wir wünschen uns ein gesundes Jahr 2021!

Neulich unterhielten wir uns im kleinen Kreis über das ver-rückte Jahr 2020 und was uns im neuen Jahr erwartet. Eine Frau mit Behinderung berichtete, wie ihre Strategie im Umgang mit dem „Coronajahr 2020“ aussieht: „Ich zähle das Jahr 2020 nicht zu meinen Lebensjahren dazu, denn ich habe es ja eigentlich gar nicht genutzt. Seit März war ich aufgrund der Corona-Krise ja fast nur daheim und damit beschäftigt, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz usw. zu organisieren. Fast alles, was Spaß macht, wurde abgesagt, ist ausgefallen. Leben geht doch anders, oder etwa nicht? Ich freue mich auf 2021, da wird doch dann wieder alles gut, oder?“

Ich blicke auf die verschneite Winterlandschaft, auf den Neuschnee, der noch so ganz ohne Spuren ist. Ja, die Erwartungen an das Jahr 2021 sind groß. Zu groß? Ich hoffe, dass wir die Corona-Krise überwinden und wir uns Schritt für Schritt auf ein „Leben danach“ hinbewegen. Die Impfungen gegen das fiese Virus haben begonnen – auch wenn es noch 1001 Fragen offen sind. Die von der Bundesregierung festgelegte Impfreihenfolge ist wohl dem Mangel an Impfstoff geschuldet. Warum Menschen im ambulant betreuten Wohnen später als Menschen in Heimen („gemeinschaftlichen Wohnen“) dran kommen, ist nicht ganz nachvollziehbar. Und ob und wann es einen Impfschutz für Kinder und Jugendliche gibt, steht anscheinend auch noch in den Sternen.

Es gibt aber auch Dinge, die sich zum Jahresanfang 2021 bereits verändert haben – zum Guten. Und andere Dinge folgen. Die Regelsätze für Grundsicherung wurden leicht erhöht. Das Kindergeld wurde erneut erhöht. Nach über 45 Jahren werden erstmals auch die pauschalen Steuerfreibeträge für anerkannte schwerbehinderte Menschen erhöht – und sogar verdoppelt. Der Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg nach SGB IX ist unterschrieben und die Stärkung der Teilhabe behinderter Menschen – wie es Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)ist – kann weiter vorangehen. Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg wird fortgeschrieben. Weitere „Toiletten für alle“ werden in Baden-Württemberg geschaffen. Bei der Landtagswahl im März werden erstmals alle Menschen mit Behinderung wahlberechtigt sein. Und hoffentlich geht es auch mit Barrierefreiheit und Inklusion weiter. An uns liegt es ganz sicher nicht. Wir arbeiten dran, versprochen!

„Begrüße das neue Jahr vertrauensvoll und ohne Vorurteile, dann hast Du es schon halb zum Freunde gewonnen!“ sagte einst der deutsche Schriftsteller Novalis (1772 – 1801). Na, dann los!

Brauchen wir den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“?

1993 haben die Vereinten Nationen den 3. Dezember zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ ausgerufen. An diesem Tag soll der Blick ganz bewusst auf die Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderungen weltweit gelenkt werden. Hierzulande wurde seither das Grundgesetz und die Landesverfassung Baden-Württemberg ergänzt um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Gleichstellungsgesetze im Bund und im Land wurden beschlossen, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in den Stadt- und Landkreisen verpflichtend eingeführt und die UN-Behindertenrechtskonvention wurde als einfaches Bundesgesetz 2009 beschlossen. Ist damit alles paletti?

„Ja, wir brauchen einen solchen Aktionstag – noch!“

LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl zu Gast im Hörfunkstudio von SWR4 Baden-Württemberg: mit Maske und Abstand wie es in Coronazeiten üblich ist Am 3. Dezember war ich als Interviewpartnerin zu Gast im Hörfunkstudio von SWR4 Baden-Württemberg. Und natürlich ging es um diesen Aktionstag und die Frage, ob man einen solchen Tag noch braucht. Und schnell waren sich die Redakteurin und ich uns einig, dass wir den Tag noch brauchen. „Ist der Tag nicht auch ein Symbol dafür, was fehlt, nämlich die selbstverständliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen in unserem Alltag.“ Und das musste ich – leider – so bestätigen. „Menschen mit Behinderungen werden von der Gesellschaft am Rande wahrgenommen, als eine Minderheit, die man beachtet oder nicht. Aber Menschen mit Behinderungen gehören mitten in die Gesellschaft. Es ist eine große Gruppe. Und die Vereinten Nationen haben diesen Aktionstag ausgerufen, damit viele darüber „stolpern“ und nachdenken. Und – so meine Hoffnung – dass es irgendwann mal dazu kommt, dass man diesen Aktionstag nicht mehr braucht.“

In Zeiten von Corona ist mein Eindruck, dass Inklusion gestern war und wir heute um Jahrzehnte in unserem Bemühen für eine selbstverständliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zurückgeworfen werden. Denn gerade in der Krise haben viele Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen den Eindruck, vergessen zu werden. Sie sind ja auch nicht laut, gehen auf die Straße und demonstrieren – weil sie den Alltag organisieren müssen, die Pflege und Betreuung sicherstellen, Home-Office und Home-Scooling unter einen Hut bringen müssen – und die so dringend benötigte Entlastung der Familien nahezu auf Null heruntergefahren ist. Die Familien sind auf sich allein gestellt – und dabei waren viele Familien schon vor Corona am Limit. Corona bremst aus. Die Familien leiden.

Meine Forderung: Menschen mit Behinderungen gehören dazu und dürfen nicht vergessen werden. Es braucht mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen gerade auch in Coronazeiten. Und solange es nicht selbstverständlich ist, dass von Anfang an die besonderen Belange der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien mitgedacht wird, so lange braucht es auch noch Aktionstage wie den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“.

Mehr Infos zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ gibt es unter https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/301408/internationaler-tag-der-menschen-mit-behinderung

„Inklusion in der Krise?!“

Wer spricht in der Corona-Krise von Inklusion, also der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft? Fast niemand. Es scheint, dass sich derzeit nur Menschen mit Behinderungen, ihre Familien und deren Selbsthilfeverbände Gedanken machen, wie Inklusion in der Corona-Krise und danach gelebt werden kann. Das Miteinander bröckelt. Diese Erkenntnis tut weh.

Der Tübinger Oberbürgermeister schlug vor kurzem vor, dass die Zeit zwischen 9.30 und 11 Uhr für Senioren reserviert werden sollen, die diese dann zum Einkaufen nutzen sollen. Und er appellierte an die Senioren, freiwillig auf das Busfahren ganz zu verzichten, um sich und ihre Gesundheit zu schützen. Umgehend wies der Vorsitzende des Landesseniorenrates Baden-Württemberg diese Vorschläge zurück und kritisierte die Stigmatisierung älterer Menschen aufgrund des Lebensalters.

Es ist und bleibt eine Gratwanderung. Wie schützen wir unsere Gesundheit und wie können wir dennoch teilhaben? Die eine einzige Antwort darauf gibt es nicht. Wir wollen uns aber auch in der Corona-Krise nicht die Selbstbestimmung wieder nehmen lassen. Wir müssen auch selbst entscheiden können, was uns gut tut und was weniger. Der Gedanke, dass wieder eine Besuchseinschränkung kommt, macht Angst. Beschränkungen wie Kontaktverbote sind derzeit leider notwendig, um die Pandemie zu bekämpfen. Aber die Schutzmaßnahmen müssen angemessen sein. Und darüber brauchen wir eine Debatte.

Die Landesregierung richtet ein „Bürgerforum Corona“ mit rund 40 bis 50 zufällig ausgewählten Menschen ein. Als Arbeitsgrundlage dient eine Themenlandkarte. „Menschen mit Behinderungen“ oder „Inklusion“ finden sich bislang darauf nicht. Inklusion ist ein Menschenrecht, verankert in der UN-Behindertenrechtskonvention. Es liegt (wieder) an uns, uns einzumischen, dass Menschen mit Behinderung und ihr Anspruch auf Teilhabe nicht vergessen werden. Machen wir also mit! Bis zum 26. November 2020 können wir die Themenlandkarte noch kommentieren! Mehr dazu unter https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/buergerforum-corona/online-beteiligung/

Die Erfolgsgeschichte „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg geht weiter!

„Unser Stadtbummel ist begrenzt auf die Zeit, in der die Windelhose unserer Tochter nicht überläuft, also max. 2 – 3 Stunden. Wenn es schnell gehen muss, wickeln wir halt auf dem Fußboden einer öffentlichen Toilette, auf der Wiese oder auch auf der Rückbank unseres Autos. Menschenwürdig ist das nicht, aber was sollen wir machen? Immer daheim bleiben? Das geht auch nicht.“ Täglich erreichen uns solche ähnliche Rückmeldungen von Eltern von (erwachsenen) Kindern mit komplexen Behinderungen.

Wissen Sie, wie viele öffentliche Toiletten es in Baden-Württemberg gibt?
Haben Sie jemals darüber nachgedacht?

Zugegeben, wir kennen die Antwort auch nicht. Jedenfalls sind es sehr, sehr viele. Und so müssen wir uns auch keine Gedanken über deren Zahl machen und unsere Ausflugsziele am Standort von öffentlichen Toiletten oder öffentlich zugänglichen Toiletten auszuwählen. Das ist Luxus pur.

Die Zahl der öffentlich zugänglichen „Toiletten für alle“ kennen wir ganz genau. Landesweit gibt es aktuell 61 solcher Einrichtungen. „Toiletten für alle“ sind extra große Rollstuhltoiletten, die zusätzlich mit einer (höhenverstellbaren) Pflegeliege für Erwachsene, einem Patientenlifter für den rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege und zurück sowie einem luftdicht verschließbaren Windeleimer ausgestattet sind. Oder es sind „Nur-Wickelräume“. Und extra groß bedeutet, dass die Räume mindestens 7 qm groß, häufig deutlich mehr. Das ist auch dringend notwendig, wenn ein Mensch im Rollstuhl von Assistenzpersonen begleitet wird.

Seit knapp fünf Jahren ist unser Landesverband im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration unterwegs, für „Toiletten für alle“ zu werben und potenzielle Bauherren (und -frauen) zu beraten. Das Land fördert die Zusatzausstattung „Liege, Lifter, Windeleimer“ mit 90 Prozent Zuschuss, max. 12.000 Euro. Das ist bundesweit einmalig und ein wirksamer Baustein für gelebte Inklusion.

Mitten in den Sommerferien hat uns jetzt die gute Nachricht erreicht: die Förderung geht weiter! Damit können wir der Erfolgsgeschichte „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg weitere Kapitel anfügen! Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe! Wo brauchen Sie eine „Toilette für alle“? Helfen Sie mit, weitere Standorte umzusetzen! Die Antragsfrist endet am 15. November 2020.

Mehr Infos zu „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg, alle Standorte sowie den Förderaufruf finden Sie unter https://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/