„Inklusion in der Krise?!“

Wer spricht in der Corona-Krise von Inklusion, also der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft? Fast niemand. Es scheint, dass sich derzeit nur Menschen mit Behinderungen, ihre Familien und deren Selbsthilfeverbände Gedanken machen, wie Inklusion in der Corona-Krise und danach gelebt werden kann. Das Miteinander bröckelt. Diese Erkenntnis tut weh.

Der Tübinger Oberbürgermeister schlug vor kurzem vor, dass die Zeit zwischen 9.30 und 11 Uhr für Senioren reserviert werden sollen, die diese dann zum Einkaufen nutzen sollen. Und er appellierte an die Senioren, freiwillig auf das Busfahren ganz zu verzichten, um sich und ihre Gesundheit zu schützen. Umgehend wies der Vorsitzende des Landesseniorenrates Baden-Württemberg diese Vorschläge zurück und kritisierte die Stigmatisierung älterer Menschen aufgrund des Lebensalters.

Es ist und bleibt eine Gratwanderung. Wie schützen wir unsere Gesundheit und wie können wir dennoch teilhaben? Die eine einzige Antwort darauf gibt es nicht. Wir wollen uns aber auch in der Corona-Krise nicht die Selbstbestimmung wieder nehmen lassen. Wir müssen auch selbst entscheiden können, was uns gut tut und was weniger. Der Gedanke, dass wieder eine Besuchseinschränkung kommt, macht Angst. Beschränkungen wie Kontaktverbote sind derzeit leider notwendig, um die Pandemie zu bekämpfen. Aber die Schutzmaßnahmen müssen angemessen sein. Und darüber brauchen wir eine Debatte.

Die Landesregierung richtet ein „Bürgerforum Corona“ mit rund 40 bis 50 zufällig ausgewählten Menschen ein. Als Arbeitsgrundlage dient eine Themenlandkarte. „Menschen mit Behinderungen“ oder „Inklusion“ finden sich bislang darauf nicht. Inklusion ist ein Menschenrecht, verankert in der UN-Behindertenrechtskonvention. Es liegt (wieder) an uns, uns einzumischen, dass Menschen mit Behinderung und ihr Anspruch auf Teilhabe nicht vergessen werden. Machen wir also mit! Bis zum 26. November 2020 können wir die Themenlandkarte noch kommentieren! Mehr dazu unter https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/buergerforum-corona/online-beteiligung/

Die Erfolgsgeschichte „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg geht weiter!

„Unser Stadtbummel ist begrenzt auf die Zeit, in der die Windelhose unserer Tochter nicht überläuft, also max. 2 – 3 Stunden. Wenn es schnell gehen muss, wickeln wir halt auf dem Fußboden einer öffentlichen Toilette, auf der Wiese oder auch auf der Rückbank unseres Autos. Menschenwürdig ist das nicht, aber was sollen wir machen? Immer daheim bleiben? Das geht auch nicht.“ Täglich erreichen uns solche ähnliche Rückmeldungen von Eltern von (erwachsenen) Kindern mit komplexen Behinderungen.

Wissen Sie, wie viele öffentliche Toiletten es in Baden-Württemberg gibt?
Haben Sie jemals darüber nachgedacht?

Zugegeben, wir kennen die Antwort auch nicht. Jedenfalls sind es sehr, sehr viele. Und so müssen wir uns auch keine Gedanken über deren Zahl machen und unsere Ausflugsziele am Standort von öffentlichen Toiletten oder öffentlich zugänglichen Toiletten auszuwählen. Das ist Luxus pur.

Die Zahl der öffentlich zugänglichen „Toiletten für alle“ kennen wir ganz genau. Landesweit gibt es aktuell 61 solcher Einrichtungen. „Toiletten für alle“ sind extra große Rollstuhltoiletten, die zusätzlich mit einer (höhenverstellbaren) Pflegeliege für Erwachsene, einem Patientenlifter für den rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege und zurück sowie einem luftdicht verschließbaren Windeleimer ausgestattet sind. Oder es sind „Nur-Wickelräume“. Und extra groß bedeutet, dass die Räume mindestens 7 qm groß, häufig deutlich mehr. Das ist auch dringend notwendig, wenn ein Mensch im Rollstuhl von Assistenzpersonen begleitet wird.

Seit knapp fünf Jahren ist unser Landesverband im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration unterwegs, für „Toiletten für alle“ zu werben und potenzielle Bauherren (und -frauen) zu beraten. Das Land fördert die Zusatzausstattung „Liege, Lifter, Windeleimer“ mit 90 Prozent Zuschuss, max. 12.000 Euro. Das ist bundesweit einmalig und ein wirksamer Baustein für gelebte Inklusion.

Mitten in den Sommerferien hat uns jetzt die gute Nachricht erreicht: die Förderung geht weiter! Damit können wir der Erfolgsgeschichte „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg weitere Kapitel anfügen! Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe! Wo brauchen Sie eine „Toilette für alle“? Helfen Sie mit, weitere Standorte umzusetzen! Die Antragsfrist endet am 15. November 2020.

Mehr Infos zu „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg, alle Standorte sowie den Förderaufruf finden Sie unter https://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/

„Corona macht einsam.“

Die Wochen des sog. Lock-down in der Corona-Krise liegen schon einige Wochen zurück. Wenn man derzeit durch die Innenstädte geht, herrscht fast schon wieder „Normalzustand“. Gedränge, dicht besetzte Straßencafés … nur am Eingang der Ladengeschäfte, an den Haltestellen der Busse und Bahnen weisen Plakate und Aufkleber hin auf Abstand halten und sog. Maskenpflicht …

Diese Woche traf ich einen Mann mit Behinderung, der seit vielen Jahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet und allein in einer eigenen Wohnung lebt. Als wir uns trafen, sagte er: „Corona macht einsam. Die Arbeit in der Werkstatt hat mir gefehlt. Der Kontakt zu den Arbeitskollegen hat mir gefehlt. Ich war allein zuhause. Keine Kontakte, nichts. Alleine wohnen ist echt doof. Was soll ich nur machen? Ich kann doch nicht wieder daheim bei meinen Eltern einziehen. Meine Eltern sind über 80 Jahre alt. Und einmal daheim ausziehen, ist für immer. Aber allein wohnen ohne Kontakte, ist auch nichts. Aber ich kann doch auch nicht in ein Wohnheim ziehen. Was soll ich nur machen? Ist das Inklusion? Dann will ich das nicht.“

Menschen mit Behinderungen, die alleine leben, fühlen sich allein gelassen. Von einem Tag auf den anderen war der Alltag weg. Die Strukturen, die Sicherheit geben, waren weg. Und neue Strukturen gab es nicht – und gibt es nicht. Corona macht einsam. Zu diesem Ergebnis kamen auch aktuelle Studien. Dabei wurde die Situation von Menschen mit Behinderungen nicht extra untersucht. Was tun gegen Einsamkeit, Depression und Langeweile? Eine allgemein verbindliche Antwort gibt es nicht. Und der Verweis, dass es auch viele Menschen ohne Behinderung gibt, die sich einsam fühlen, hilft nicht weiter.

Nun steigen wieder die Zahl der Neuinfektionen. Experten warnen vor der „zweiten Welle“ in der Corona-Krise. Doch welche Lehren ziehen wir aus der „ersten Welle“? Wie schaffen wir es, dass Menschen mit Behinderungen sich auch künftig trauen, alleine zu leben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen? Wie schaffen wir es, dass Inklusion im Alltag machbar wird? Helfen wir alle mit, dass wir in der Nachbarschaft, in unserem Stadtteil, in unserem Quartier solidarisch sind, uns kümmern und uns gegenseitig helfen. Trauen wir uns, auch in Zeiten des „social distancing“ auf andere zuzugehen und zu sagen, dass wir Hilfe brauchen. Jetzt, hier und heute. Das braucht Mut! Seien wir also mutig und wagen den ersten Schritt! Auch das ist Inklusion!

„Wir müssen leider draußen bleiben.“

Menschen mit Behinderungen und ihre Familien wollen sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen. Daher akzeptieren sie auch die geltende Maskenpflicht in Läden. Und sie wollen nicht in den gleichen Topf geworfen werden mit den erklärten Maskengegnern.
Die Corona-Verordnung lässt in § 3 Absatz 2 Ausnahmen zu,
– wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist,
– wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist.
Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest. Eigentlich. Bei uns steht das Telefon nicht still. Andere Betroffene, die vor der Türe des Ladens abgewiesen werden, schreiben E-Mails. Am Donnerstag hat die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Südwest Presse“ erneut.

Spießrutenlauf beim Einkaufen

Emotionen kochen hoch. Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder eines anderen zwingenden Grund keine Maske tragen können, werden noch mehr ausgegrenzt, diskriminiert, verletzt, verstoßen, ihre Würde mit Füßen getreten. Das macht uns betroffen, wütend und traurig. Von Inklusion redet niemand mehr. Und auch nicht von der Bereitschaft, seinem Nächsten zu helfen, einfach so. Jeder Versuch, mal wieder die eigene Wohnung zu verlassen, selbst einzukaufen, wird zum Spießrutenlauf. „An den Pranger gestellt“ – ohne die Regeln verletzt zu haben.

Aber der Einzelhandel missachtet die Vorgaben und macht es sich einfach, rechtfertigt sich damit, dass man uns vor anderen Kunden schützen muss. Aber wer schützt uns vor diesem übergriffen Verhalten? Warum gibt es nicht Plakate am Eingang, die auf die Ausnahmen hinweisen? Warum werden wir Menschen mit Behinderung allein gelassen? Inklusion? Fehlanzeige!

„Wir müssen leider draußen bleiben.“

Ein Ehepaar (71/69), das aufgrund chronischer Erkrankungen von der Maskenpflicht nachweislich mit Attest befreit ist, kam mit dem Großeinkauf bis zur Kasse und wurde dort mit den Worten empfangen: „Ich darf Sie nicht abkassieren. Mein Chef sagte, dass ohne Maske nichts läuft.“ Und dann wurde auch noch die ärztliche Atteste weiteren Mitarbeitern gezeigt, so das Ehepaar. Nach einer unschönen Debatte durfte das Ehepaar dann „ausnahmsweise“ die Einkäufe bezahlen und den Laden verlassen. Solche und ähnliche Erlebnisse hören wir ständig.
Anscheinend sind wir Menschen mit Behinderungen und deren Familienangehörige Kundinnen und Kunden zweiter oder dritter Klasse. Aber wir sind viele wie der Blick in die Statistik zeigt. Und wir merken uns genau, wer uns im Handel willkommen heißt und wer nicht. So kaufen wir online ein (so der Shop barrierefrei ist) oder in den Läden, in denen den Kunden – unabhängig vom Geldbeutel, der Herkunft, dem Geschlecht – mit Respekt begegnet wird.

Unerhört, unsichtbar … wie lange noch?

Corona lässt uns nicht los. Das Virus hat uns – allen Lockerungen zum Trotz – noch voll im Griff. Wie lange noch?

Wie lange geht das alles noch? Wann kann mein Kind, das in einem Wohnheim lebt, das Wochenende endlich wieder bei uns Eltern daheim verbringen?

„Wir erfahren am eigenen Leibe Diskriminierungen“, schreibt eine Mutter. Die Tochter ist Autistin – und sie hat eine Befreiung von der sog. Maskenpflicht, dem Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes. Ein großes Einrichtungshaus hat die Familie mit dem Kind ohne Maske nicht reingelassen. Im Urlaub war es eine öffentliche Kultureinrichtungen. Die Familie wehrt sich, schreibt nette Mails, stellt Sachverhalte klar. Die Mutter endet ihr Schreiben an uns mit dem Satz: „Wir haben Angst, dass wir bald in keine Einrichtung – ob privat oder öffentlich – hineinkommen. Schlimm, dass wir alle das miterleben müssen.“

Wie lange noch? Wie wägt man richtig ab zwischen Infektionsschutz und Isolation? Diese Woche sagte ein Mann im Rollstuhl zu mir: „An Ostern waren wir noch alle gleich. Alle – Menschen mit und ohne Behinderung – waren zuhause, hielten Abstand, hatten Kontakte nur übers Telefon, Internet oder Balkon. Und jetzt? Jetzt sind wir Menschen mit Behinderungen sowie alte pflegebedürftige Menschen diejenigen, die möglichst nicht raus sollen. Jetzt sind wir es noch allein, die immer noch ziemlich ausgegrenzt sind. Unerhört, unsichtbar … wie lange noch?“

„Risikogruppe“ allein zuhause … wie lange noch?

Nach drei Monaten Corona-Krise und dem Leben im Ausnahmezustand sehnen wir uns alle nach mehr Normalität im Alltag. Die Landesregierung hat weitere Lockerungen in den unzähligen Corona-Verordnungen beschlossen. Den sonnigen Brückentag am Freitag nutzten viele Menschen, um nicht nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt in der Stadt oder in den Parks unterwegs zu sein. Doch was ist mit all denen, denen man zu Beginn der Corona-Krise den Stempel „Risikogruppe“ aufgedrückt hat?

Der Stempel „Risikogruppe“ tut weh. Das berichten mir viele Menschen mit Behinderungen (und deren Familienangehörige), denen man – ungefragt – den Stempel „Risikogruppe“ aufgedrückt hat. Niemand von uns will als Risiko für sich und andere sein. Risiko bedeutet bei uns Gefahr oder Nachteil für sich und andere. Zunächst galten alte Menschen und Menschen mit Behinderungen pauschal zur „Risikogruppe“. Inzwischen differenziert das Robert-Koch-Institut dies und verweist auf ein höheres Risiko z.B. für Menschen mit geschwächter Immunität. Doch was heißt das für den Alltag?

Die „Risikogruppe“ blieb allein zuhause oder in Wohneinrichtungen. Soziale Kontakte fanden nur virtuell statt (vorausgesetzt, dass es technisch ging und die Menschen damit auch umgehen konnten). Einige Eltern berichteten mir, dass selbst die Gratulation zum Geburtstag des Sohnes nur aus der Ferne möglich war. Die Eltern standen vor dem Wohnheim, das Geburtstagskind auf dem Balkon im 1. Obergeschoss. Da fehlt die Umarmung, das liebevolle gedrückt-werden. Das tut weh.

Immer mehr fragen uns an, wie lange das noch dauert. Ich weiß es nicht. Wie schaffen wir Nähe? Viele Menschen mit schweren Behinderungen verstehen einfach nicht, weshalb die Eltern, Freunde nur auf Abstand da sind. Ich werde oft gefragt, wann man denn endlich wieder selber entscheiden darf, was einem gut tut und was nicht. Auch darauf habe ich keine Antwort. Wir alle wollen gesund sein und bleiben. Aber zur Gesundheit gehört auch eine gesunde Seele. Und wir Menschen sind soziale Wesen, die andere Menschen und die Nähe zu ihnen brauchen. Immer mehr Stimmen werden laut, die auf die Gefahr hinweisen, dass alte und / oder behinderte Menschen aufgrund der sozialen Isolation der letzten Monate länger als andere leiden können. Diese Frage beschäftigt uns sehr – und doch haben wir darauf auch keine verbindliche Antwort.

Die Chinesen haben für die Worte „Risiko“ und „Chance“ das gleiche Schriftzeichen. Nehmen wir uns ein Beispiel daran. Wir hoffen, dass aus dem Risiko eine Chance wird, die niemand ausgrenzt.

„Ja“ zur Maskenpflicht und den notwendigen Ausnahmen

Gesundheit ist ein hohes Gut. Das sagen derzeit alle. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien ist das aber keine Floskel, sondern die Grundlage für das Leben überhaupt. Arztbesuche, Therapien, Krankenhausaufenthalte … das alles bestimmt den ganz normalen Alltag über Jahre und Jahrzehnte.

Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus
Eine Frau mit Behinderung beschrieb in einer E-Mail an mich ihre Ängste: „Viren haben meine Nerven zerstört und mir die Lähmungen beschert. D.h., ich bin grundsätzlich ängstlich, was Viren ausgelöste Krankheiten anbetrifft. Ich halte mich aus dem Grund dem öffentlichen Leben momentan wirklich fern, so gut es geht. Das fällt mir nicht leicht, aber sowohl ich wie auch mein Mann gehören zur Risikogruppe. Ich weiß nicht, ob ich eine Corona-Infektion überleben würde. Deshalb fühle ich mich viel sicherer, wenn sowohl ich als auch meine Mitmenschen, die es können, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nur so kann ich überhaupt Krankengymnastik machen. Wir haben beide eine FFP 2 Maske an. (…) Ich möchte an alle appellieren, eine Maske zu tragen. Es ist für Leute wie mich wirklich sicherer. Meine Ärztin hat mir ein anderes Attest einfach telefonisch ausgestellt, eben dass ich zur Risikogruppe gehöre. Auch nicht hübsch ,aber es ist halt so. Deshalb die Bitte, auch uns Gefährdete miteinzubeziehen. Ansonsten hocke ich für die nächsten ein bis zwei Jahre daheim fest!“

Wir sagen „ja“ zur sog. Maskenpflicht …

… ohne Wenn und Aber. Täglich erreichen uns seit Einführung der Maskenpflicht (einfacher Mund-Nasen-Schutz) verzweifelte Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen und Angehörigen, denen man den Zugang zu Läden verweigert, wenn sie keine Maske tragen. Sie haben den Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest dabei. Das interessiert vor Ort niemand. Es kommt auch vor, dass andere Kunden die Menschen mit Behinderungen angehen und beleidigen. Das ist eine Diskriminierung. Und das ist schlicht nicht akzeptabel. Am Freitag hat die Deutsche Presseagentur (dpa) in einem Bericht auch auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Die Beratungsstellen gegen Diskriminierung rufen zu mehr Verständnis für Menschen auf, die aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen keine Maske tragen können.

Auch wir fordern nachdrücklich, mehr über die Ausnahmen von der Maskenpflicht zu informieren. Deshalb haben wir uns wiederholt an die Landesregierung gewandt und um Klarstellung gebeten. Vor Pfingsten haben wir in einer Mail an die Covid-19-Lenkungsgruppe der Landesregierung auf die Dringlichkeit hingewiesen – und wurden vom Staatsministerium auf die Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales und Integration verwiesen. Die Landesbehindertenbeauftragte unterstützt unser Anliegen.

Und – um das hier auch klar zu sagen – wir sagen „ja“ zur sog. Maskenpflicht und „nein“ zu den sog. „Maskenverweigerern“.

Herzlichen Glückwunsch Grundgesetz!

Unsere Verfassung, das Grundgesetz, macht auch in der Corona-Krise keine Pause. Und das ist gut so! Heute ist der „Tag des Grundgesetzes“. Es wurde am 23. Mai 1949 „geboren“. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben damit die Basis für unsere Demokratie und für unser Zusammenleben gelegt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar,“ heißt es in Artikel 1. Im Alltag ringen wir ununterbrochen darum, wie dieses Grundrecht für uns alle mit Leben gefüllt werden kann. Einfach ist es nie.

„Pausentaste für ein selbst bestimmt Leben.“

Um die Gesundheit – also unser Recht auf körperliche Unversehrtheit – zu schützen, leben wir alle derzeit mit einer nicht unerheblichen Einschränkung unserer Grundrechte. Sich einfach so mit Freunden und Familie zu treffen, geht nicht. Kontaktverbot, Abstand halten – für die Gesundheit. Für Menschen mit Behinderungen sind diese Einschränkungen besonders hart. „Ich fühle mich eingesperrt“, sagte diese Woche eine Frau zu mir. Sie lebt in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. „Ich darf nicht selber einkaufen gehen, damit ich den Scheiß-Virus nicht kriege, nicht krank werde und auch niemand anstecken kann. Und meine Familie, meine Freunde kann ich auch nicht treffen. Per Videotelefonie Kontakt halten, funktioniert auch nicht. Meine Eltern sind schon sehr alt und sie haben keinen Computer oder ein Smartphone. Und ich habe zwar ein Handy, aber ich brauche Hilfe, um es zu nutzen. Telefonieren geht schon, aber ich will meine Freunde und meine Familie mal wieder sehen. Und niemand kann mir sagen, wie lange das noch geht. Sag mir doch einfach, wann ich wieder wie in meinen normalen Alltag zurück darf. Mir reicht es.“

„Demokratie braucht Inklusion. Und Inklusion braucht Barrierefreiheit.“

So wie ihr geht es Vielen. In der Corona-Krise müssen wir alle Abstand halten. Immer mehr Menschen mit Behinderungen sind ungeduldig, fragen bei uns in der Geschäftsstelle nach. Aktuelle barrierefreie Informationen über die Corona-Krise fehlen. Fast jede Woche gibt es neue Corona-Verordnungen. Da geht der Überblick schon mal verloren. Was gilt für wen ab wann und wo? Da schwirrt einem der Kopf. Wie war das jetzt? Auch ich komme mir ab und zu vor, wie Hänsel und Gretel im Wald. Ich tapse aber ab und zu auch etwas orientierungslos durch den Paragrafendschungel, lese die vielen Texte, um sie dann Ratsuchenden zu erklären. Es wäre so wichtig, wenn es diese komplizierten Texte auch aktuell als barrierefreie Version da wäre – und war direkt von der Landesregierung, die die Regeln schreibt. Doch die aktuellen Verordnungen gibt es nicht in Leichter Sprache. Und auch die vielen Fragen und Antworten (FAQ) auch nicht. Ganz anders sieht es in Bayern aus. Dort gibt es sämtliche Neuerungen, die in Pressekonferenzen vorgestellt werden, in Leichter Sprache. Davon können wir in Baden-Württemberg noch immer nur träumen. Vor zwei Monaten hatten wir in einem Brief an die Landesregierung appelliert, barrierefreie Informationen zur Corona-Krise aktuell bereitzustellen, denn Demokratie braucht Inklusion. Und Inklusion braucht Barrierefreiheit. Eine Antwort auf unseren Brief haben wir noch nicht. Aber immerhin gibt es seit dieser Woche ein Erklärvideo zu Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus in Leichter Sprache und mit Untertitel. Ein Anfang ist gemacht …
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/media/mid/regeln-zum-schutz-vor-dem-coronavirus-in-leichter-sprache/


„Internationaler Tag der Familie“: Familien am Limit – unsichtbar

Heute ist der „Internationationale Tag der Familie“. Ein Grund mehr, nochmals einen besonderen Blick auf die Familien mit behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu werfen. Seit zwei Monaten sind sie mit der Betreuung ihrer Kinder allein zuhause. Die Corona-Krise hat sie in unvorstellbarem Maße kalt erwischt. Die Familien waren davor schon vielfach am Limit – und sind es jetzt noch umso mehr. Und wo ist das Licht am Ende des Tunnels?

Viele Familien, vor allem Mütter, machen ihrem Ärger Luft. Sie halten es kaum noch aus. Sie wenden sich an uns per E-Mail oder auch telefonisch. Stellvertretend zitiere ich aus einer Mail:


„Das ständige Kämpfen macht müde.“


„Das ständige Kämpfen macht müde… komisch, dass Eltern mit gesunden Kindern nicht kämpfen müssen. Da gibt es Kernzeitbetreuung, viele Ferienangebote, bessere Notbetreuung etc. komisch, dass das bei unseren Kindern nicht selbstverständlich ist. Es sollte gerade andersherum sein. Ich bin das ständige Betteln leid, habe jetzt mehrmals in der Schule angerufen und um einen Notplatz gebeten, aber wenn kein Personal zur Verfügung steht, geht’s halt nicht…“


Sie trifft das Problem auf den Punkt. Diese Ungleichbehandlung von nicht behinderten und behinderten Kindern muss endlich ein Ende haben!

Die Mutter, die ich gerade zitiert habe, hat zwei Kinder, von denen eines schwer behindert ist. Für den nicht behinderten kleinen Bruder hat jetzt der Regelkindergarten einen Notplatz angeboten, weil man dort die schwierige Familienlage erkannt hat. Mit Recht fragt die Mutter, wieso sie für ihr schwer behindertes Kind keine Notbetreuung erhält. Leider hat sich der Schulkindergarten in öffentlicher Trägerschaft – aus meiner Sicht – „weggeduckt“. Und leider ist das kein Einzelfall.

Es sind so unglaublich viele Mütter, die sich in diesen Tagen an uns wenden. Und das ist sicher nur die Spitze des Eisbergs. Unsere Mitgliedsfamilien sind gerade in der Corona-Krise noch unsichtbarer als sonst. Das muss sich ändern. Und der beste Zeitpunkt, dies zu ändern ist heute, am „Internationalen Tag der Familie!“

… 1,2,3 – raus …

Nein, diese Woche ist mir mehr zum Heulen denn zum Lachen. Niemand redet derzeit, wie Menschen mit und ohne Behinderung in einer inklusiven Gesellschaft gemeinsam gut durch die Corona-Krise kommen. Und selbst in mir, die ich mich gerne scherzhaft „edel-behindert“ bezeichne, spüre ich – erstmals seit meinen Kindertagen in den 1960er-Jahren – wie das Gefühl der Hilflosigkeit, des Ausgegrenzt-Werdens aufgrund einer Behinderung zurückkommt. Und dabei wollen wir nur eins – dazuzugehören. Doch wer sich nicht anpassen kann, fliegt derzeit 1,2,3 – raus. Einfach so …


Stell Dir vor, es gibt eine Ausnahme von der Maskenpflicht – und (kaum) einer kennt sie!


Das Telefon stand diese Woche nicht still. Da ist Frau A., die ein ärztliches Attest hat, das sie von der Maskenpflicht befreit. Sie wird von der Security am Eingang eines großen Kaufhauses in Stuttgart am Betreten verhindert. Das Vorzeigen des Attests half nicht weiter. Und auch der Ruf nach der Geschäftsleitung änderte nichts an der Botschaft: „Sie kommen hier nicht rein.“ Und da ist Frau B., Mutter einer schwerstbehinderten Tochter, die keine Maske tragen kann. Sie musste für das ärztliche Attest 10 Euro Gebühren zahlen. Und wird von ihren Mitmenschen unterwegs schief angeschaut, dass sie sich nicht mehr traut, mit der Tochter unterwegs zu sein. Statt mit dem Bus fahren sie wieder mit dem eigenen Auto zum Arzt. Diese Blicke tun weh, verletzen, diskriminieren. Auch kenne diese Blicke aus meiner Kindheit …. es fühlt sich so schlimm an. Und das Schlimmste: man ist in diesem Moment so ausgeliefert, kann sich nicht wehren.

Hinweisschild für Läden zur Maskenpflicht – Ausnahmen werden nicht erwähnt …

Die Corona-Verordnung Baden-Württemberg sieht aber Ausnahmen von der „Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen“ vor. In § 3 Absatz 1 Satz der Verordnung heißt es wörtlich: „wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht.“ Soweit, so gut. Doch die Werbekampagne der Landesregierung erwähnt die Ausnahmen nicht mal in der Fußnote. Wie also schaffen wir es, dass die Ausnahmeregelung nicht nur die Menschen mit Behinderungen kennen, die auf die Befreiung von der Maskenpflicht angewiesen sind?



Stell Dir vor, Du sitzt im Rollstuhl und kannst keinen Einkaufswagen benutzen!


Eine andere Frau, ein anderer Ort. Frau X lebt in der eigenen Wohnung und ist mit einem Elektro-Rollstuhl unterwegs. Wie gewohnt wollte sie in einem ihr bekannten Drogeriemarkt einkaufen. Am Eingang wurde sie von der Security aufgefordert, einen Einkaufswagen zu nutzen. Das funktioniert aber nicht mit Elektro-Rollstuhl. Eine Mitarbeiterin des Drogeriemarktes kam dazu, entschuldigte sich ein bisschen, blieb aber dabei, dass sie ohne Einkaufswagen nicht in den Laden könne. „Es ist halt so.“ Eine andere Kundin kam zur Hilfe und besorgte die gewünschten Artikel, während Frau X. im Rollstuhl draußen warten musste. Selbstbestimmung? Es ist so frustrierend, diskriminierend.

Beide Bespiele sind typisch. Und sie dürfen so nicht passieren. In beiden Beispielen liegt ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) vor. Die neutrale Regelung (Masken- bzw. Einkaufswagenplicht zum Senken des Infektionsrisikos) als nicht sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig zu bewerten ist (§3 Absatz 2 AGG). Unverhältnismäßig ist, wenn es keine Ausnahme in begründeten Einzelfällen zugelassen wird. Durch eine solche Ausnahme würde das Infektionsrisiko auch allenfalls in einer zu vernachlässigenden Weise erhöht werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sammelt solche Beispiele, die – leider – keine Einzelfälle sind.

Und die Moral von der Geschichte? Auch wenn es schwer fällt, wehren Sie sich gegen Diskriminierung im Alltag aufgrund einer Behinderung! Sie sind nicht allein! Selbsthilfe tut gut. Rufen Sie an, schreiben Sie uns! Gemeinsam sind wir stark!