Wurden Menschen mit schweren Behinderungen beim Impfen einfach vergessen?

Wurden Menschen mit schweren Behinderungen beim Impfen einfach vergessen?

Eins vorneweg: wir alle gönnen jeder und jedem eine Impfung gegen Covid19. Denn jede Impfung bringt unsere Gesellschaft unserem gewohnten Alltag vor Corona einen Schritt näher. Doch immer mehr Menschen mit schweren Behinderungen fühlen sich bei der Verteilung der Impfberechtigung vergessen, verloren, verlassen. Der Frust steigt. Die Angst, zu erkranken, einen schweren Krankheitsverlauf zu haben und daran zu sterben ist groß. Nachdem inzwischen auch kerngesunde Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer impfberechtigt sind – und auch viele bereits ihren ersten Impftermin hatten – verstehen viele betroffenen Familien die Welt nicht mehr.

„Wie soll unsere 11 monatige Tochter mit Trisonomie 21 uns Eltern die Impfberechtigung erteilen?“

Nun sind zwei enge Kontaktpersonen von impfberechtigten Menschen nach der STIKO Stufe 2 und 3 impfberechtigt. Seit einer Woche gibt es dazu das entsprechende Formular, um die Impfberechtigung nachzuweisen. Doch die Formulierungen machen deutlich, dass hier niemand die Familien mit behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bedacht hatte. Der impfberechtigte Mensch kann max. zwei enge Kontaktpesonen benennen, die dann impfberechtigt sind. Jetzt rief die Mama einer 11 Monate alten Tochter mit Trisonomie 21 an, wie sie denn den Nachweis jetzt führen solle? Die Tochter könne ihr ja nicht die Bestätigung ausfüllen … Klar, die Eltern eines minderjährigen Kindes sind dessen gesetzliche Vertreter und können sich daher in dieser Rolle die Bescheinigung selbst ausstellen. Aber wie dieser Tatsache im Impfzentrum erklären? Wir raten den Eltern, Stammbuch, ärztliche Atteste, Schreiben der Krankenkassen usw. mitzunehmen. Was für eine Bürokratie …

Ungeklärt ist bislang auch, ob die Eltern behinderter Kinder, die normalerweise in einer besonderen Wohnform leben, aber die Wochenenden und Ferien bei den Eltern zuhause verbringen, impfberechtigt sind. Nach bisheriger Lesart der Corona-Impf-Verordnung und der Auslegung in Baden-Württemberg sind sie es nicht.

Völlig vergessen fühlen sich Menschen mit Behinderungen, die zuhause leben und im sog. Arbeitgebermodell ihre Pflege sicherstellen. Pflegekräfte, die bei einem Pflegedienst angestellt sind, sind impfberechtigt – im Unterschied zu den Pflegekräften, die bei einem Menschen mit Behinderung direkt angestellt sind. Das versteht niemand und lässt die Betroffenen verzweifeln. Am Dienstag meldete sich ein Betroffener bei uns und schilderte seine Not:

„Impftermin erhalten – und zwei Mal im Impfzentrum abgewiesen worden.“

„Ich bin Rollstuhlfahrer und als Säugling an schwerer Kinderlähmung erkrankt. Außerdem binich rund um die Uhr auf ein Atemgerät angewiesen.

Am 12 Januar sollte ich in M. geimpft werden. Am 11 Januar sollte ich nochmal anrufen, um den zweiten Termin festzulegen. Bei diesem Gespräch wurde ich wieder ausgeladen, da ich nicht impfberechtigt sei.

Am 2 März hatte ich erneut einen Impftermin im Impfzentrum in H. Ich war so erleichtert, jetzt endlich geimpft zu werden. Als ich dort ankam, wurden meine Unterlagen geprüft und ich wurde weitergeleitet an eine Ärztin, die mir sagte, dass ich nicht geimpft werde, da ich nicht berechtigt sei mit dem Impfstoff von Biotech geimpft zu werden. Ich zeigte ihr die Bestätigung aus der implizit drin stand, dass ich am 02.03.21 um 11.39 Uhr mit dem „Gebuchter Impfstoff: Corona-Impfstoff – Comirnaty (BioNTech)“ geimpft werden soll. Das interessiert sie nicht. Ich hätte gar nicht vom Callcenter die Bewilligung erhalten dürfen und ihr ist das Problem bekannt, aber sie dürfe mich nicht mit dem (BioNTech) impfen. Als ich das von ihr so kalt ins Gesicht geschleudert bekam, war es für mich als habe sie mir soeben mein Todesurteil ausgesprochen.

Ich sagte ihr das auch und bat sie mir dann eben den Impfstoff von AstraZeneca zu geben, damit ich mich jetzt nicht umsonst dem Risiko ausgesetzt habe, mich anzustecken. Denn ich lebe jetzt schon fast ein Jahr in Quarantäne und eben weil ich weiß, dass – wenn ich mich anstecke – dies mein Todesurteil bedeutet. Darauf entgegnete sie mir, sie hätten hier überhaupt kein Impfstoff von AstraZeneca. Ich merkte wie ich – trotz Beatmung – keine Luft mehr bekam und eine unsagbare Wut und Ohnmacht brach sich bahn.

Mein ganzes Leben – 61 Jahre lang – habe ich um meine Daseinsberechtigung und Eigenständigkeit gekämpft und viele Kämpfe ausgetragen und hier scheiterte ich. Ich habe das Impfzentrum als gebrochener Mann verlassen und den Glauben an unseren Staat, dem ich soviel zu verdanken habe, verloren. Bitte helfen Sie mir, ich weiß nicht mehr weiter!“

Das große Rennen: wer wird zuerst geimpft?

Die Antwort: Eltern schwerstbehinderter Kinder müssen noch immer warten bis sie an der Reihe sind, Mitarbeitende in Kitas und Schulen sind vorrangig dran.

Im Dezember 2020 atmeten wir alle auf. Erinnern Sie sich? Erste Impfstoffe wurden zugelassen und uns einte die Hoffnung, die Coronakrise schneller als erwartet hinter uns zu lassen.

Und unsere Gesellschaft einte der Grundsatz, dass die besonders vulnerablen Personen vorrangig geschützt werden müssen. Wir haben gelernt, dass vulnerabel – also besonders gefährdet – vor allem hochbetagte Menschen sind, die in Pflegeheimen leben. Doch auch Menschen mit geistiger Behinderung, mit mehrfachen Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. Bei einer Erkrankung laufen sie Gefahr, einen schwerwiegenden oder gar tödlichen Verlauf zu erleiden. Im Bewusstsein, dass – zumindest am Anfang – nicht ausreichend Impfstoff für alle zur Verfügung stehen wird, hat die Ständige Impfkommission (Stiko) auf wissenschaftlicher Basis Empfehlungen erarbeitet, wer vorrangig geimpft werden soll. Diese Erkenntnisse finden sich in der Corona-Impf-Verordnung des Bundes wieder. Und viele Menschen mit schweren Behinderungen und deren Familien haben akzeptiert, dass es noch gefährdetere Menschen gibt und sie daher noch warten müssen, bis sie an der Reihe sind und die Impfung für „Personen mit hoher Priorität“ startet.

Am Wochenende hat dann Baden-Württembergs Landessozialminister über die Medien bekannt gegeben, dass ab sofort alle Erzieherinnen und Erzieher sowie alle Lehrerinnen und Lehrer impfberechtigt seien und vorgezogen werden. Seit Montag steht bei uns das Telefon nicht still. Mails von Eltern schwerstbehinderter Kindern erreichen uns, weil sie noch nicht an der Reihe sind.

Eine Mutter schreibt: „Meine Tochter ist schwer mehrfachbehindert und hat einen Pflegegrad 5. Eine überregionale Fachklinik hat ihr ein Attest ausgestellt, dass sie zur Personengruppe der Priorität I zählt. Sie bekam im Impfzentrum keine Impfung. Wir wurden weggeschickt mit der Begründung, dass kein Arzt über die Priorisierung entscheiden kann. Wir sollen warten bis wir dran sind.“

Und eine andere Mutter schreibt: „Mehr Menschen in Baden-Württemberg bekommen ein Impfangebot, u.a. Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung. Ich nehme mal an, dass der Personenkreis der häuslich Pflegenden – also wir pflegenden Eltern – damit mal wieder nicht gemeint ist. Wir sollen wohl weiter warten.“

Oder: „Seit fast einem Jahr sind wir auf uns allein gestellt. Wir pflegen und versorgen unser schwerstbehindertes Kind rund um die Uhr zuhause. Und jetzt haben wir immer noch nicht eine Chance auf eine Impfung. Wir erhalten keinen Impftermin, weil wir nicht impfberechtigt seien. Nur Lehrer und Erzieher werden jetzt vorgezogen. Wir verstehen die Welt nicht mehr.“

Oder: „Eltern eines schwerstbehinderten, Tag und Nacht beatmeten Kindes wurden trotz Termin in Mannheim ohne Impfung wieder nach Hause geschickt. Und warum? Sie konnten den „verlangten Nachweis ihres Arbeitgebers“ nicht vorlegen. Klar – Eltern sind in diesem Fall auf Grund dessen Eltern, weil sie ein „besonderes“ Kind haben, das quasi der Arbeitgeber ist. Dieses Vorgehen verstehe wer will … ich und viele, die „sich auskennen“, verstehen das ebenfalls nicht.“

Ich gönne allen eine Impfung gegen Covid19. Aber dass schwerstbehinderte Menschen, die zu den besonders vulnerablen Personen (und daher besonders zu schützen sind) zählen und ihre Eltern als engste Kontaktpersonen noch nicht mit Impfen dran sind, das verstehe wer will. Ich nicht. Und langsam weiß ich nicht mehr, wie ich verzweifelte Eltern trösten kann. Sie sorgen sich um das Leben ihrer Kinder und brauchen eine Perspektive!

… alles wird gut in 2021?!

Wir wünschen uns ein gesundes Jahr 2021!

Neulich unterhielten wir uns im kleinen Kreis über das ver-rückte Jahr 2020 und was uns im neuen Jahr erwartet. Eine Frau mit Behinderung berichtete, wie ihre Strategie im Umgang mit dem „Coronajahr 2020“ aussieht: „Ich zähle das Jahr 2020 nicht zu meinen Lebensjahren dazu, denn ich habe es ja eigentlich gar nicht genutzt. Seit März war ich aufgrund der Corona-Krise ja fast nur daheim und damit beschäftigt, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz usw. zu organisieren. Fast alles, was Spaß macht, wurde abgesagt, ist ausgefallen. Leben geht doch anders, oder etwa nicht? Ich freue mich auf 2021, da wird doch dann wieder alles gut, oder?“

Ich blicke auf die verschneite Winterlandschaft, auf den Neuschnee, der noch so ganz ohne Spuren ist. Ja, die Erwartungen an das Jahr 2021 sind groß. Zu groß? Ich hoffe, dass wir die Corona-Krise überwinden und wir uns Schritt für Schritt auf ein „Leben danach“ hinbewegen. Die Impfungen gegen das fiese Virus haben begonnen – auch wenn es noch 1001 Fragen offen sind. Die von der Bundesregierung festgelegte Impfreihenfolge ist wohl dem Mangel an Impfstoff geschuldet. Warum Menschen im ambulant betreuten Wohnen später als Menschen in Heimen („gemeinschaftlichen Wohnen“) dran kommen, ist nicht ganz nachvollziehbar. Und ob und wann es einen Impfschutz für Kinder und Jugendliche gibt, steht anscheinend auch noch in den Sternen.

Es gibt aber auch Dinge, die sich zum Jahresanfang 2021 bereits verändert haben – zum Guten. Und andere Dinge folgen. Die Regelsätze für Grundsicherung wurden leicht erhöht. Das Kindergeld wurde erneut erhöht. Nach über 45 Jahren werden erstmals auch die pauschalen Steuerfreibeträge für anerkannte schwerbehinderte Menschen erhöht – und sogar verdoppelt. Der Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg nach SGB IX ist unterschrieben und die Stärkung der Teilhabe behinderter Menschen – wie es Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)ist – kann weiter vorangehen. Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg wird fortgeschrieben. Weitere „Toiletten für alle“ werden in Baden-Württemberg geschaffen. Bei der Landtagswahl im März werden erstmals alle Menschen mit Behinderung wahlberechtigt sein. Und hoffentlich geht es auch mit Barrierefreiheit und Inklusion weiter. An uns liegt es ganz sicher nicht. Wir arbeiten dran, versprochen!

„Begrüße das neue Jahr vertrauensvoll und ohne Vorurteile, dann hast Du es schon halb zum Freunde gewonnen!“ sagte einst der deutsche Schriftsteller Novalis (1772 – 1801). Na, dann los!

Das große Warten auf den Impftermin hat begonnen

Am Wochenende fiel der Startschuss für die groß angelegte Impfaktion gegen Corona. Und der erste Ansturm für Impftermine in den rasch aufgebauten Impfzentren zeigt deutlich, dass die vorhandenen Impfdosen im Moment nur den Tropfen auf dem heißen Stein sind … warten ist angesagt. Wir, die wir in der alten BRD aufgewachsen sind, kennen es nicht aus unserem Alltag, dass eine Ware nicht in ausreichender Zahl lieferbar ist. „Der Impfstoff gegen Corona ist halt derzeit noch eine Mangelware. So ging es uns zu DDR-Zeiten auch mit Bananen. Die gab es auch nicht immer,“ lautete dieser Tage der Kommentar einer Bekannten, die in der DDR aufgewachsen ist. „Du musst halt warten können.“

Doch anders als bei Bananen geht es bei Corona im schlimmsten Fall um Leben und Tod. Solange es weniger Impfstoff gibt denn Menschen gibt, die sich impfen lassen wollen, braucht es eine streng festgelegte Reihenfolge der Prioritäten. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert und am 18. Dezember 2020 wurde auf Bundesebene die Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht, die die Anspruchsberechtigung in drei Gruppen auflistet: Personen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität. Nachzulesen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf

„Wer darf sich zuerst gegen Corona impfen lassen?“
lautete vor Weihnachten eine der am häufigsten gestellte Frage an uns. Und so lautet auch die Überschrift der Pressemitteilung unserer Fachverbände auf Bundesebene am 10. Dezember 2020. Sie fordern u.a. eine bundeseinheitliche Rangfolge sowie einen schnellen Zugang zum Impfstoff für Menschen mit schwerer mehrfacher Behinderung in Institutionen und Angehörige von Kindern mit relevanten Vorerkrankungen.

„Die Schwächsten zuerst“ lautet die Formel für die festgelegte Reihenfolge. Die Erfahrungen der vergangenen 10 Monate zeigen, dass vor allem hoch betagte Menschen in Pflegeheimen besonders schwer an Corona erkranken können. Doch es verwundert – und verärgert – viele Menschen mit schweren Behinderungen, dass unter 60-jährige Menschen mit schweren Behinderungen und Vorerkrankungen, die ambulant zuhause – von pflegenden Familienangehörigen, ambulanten Pflegediensten und / oder im sog. Arbeitgeber-Modell versorgt werden, von der STIKO nicht als so stark gefährdet eingeschätzt wird – und diese Personengruppe sich auch nicht nicht in der Impfverordnung wiederfindet.

„Wurden wir vergessen? Sind wir die unsichtbare Risikogruppe?“
wurde ich in den Tagen vor Weihnachten vielfach gefragt. Ehrliche Antwort meinerseits: ich weiß es nicht. Die Debatte zeigt mir auch jetzt, dass es nicht nur bei der Vergabe von Impfterminen, bei dem Ausliefern des Impfstoffes und beim Betrieb der Impfzentren noch „ruckelt“. Es „ruckelt“ auch an der Aufklärung. Menschen mit Behinderungen sind es aufgrund ihrer Biografie gewohnt, zu warten, sich hintenanzustellen. Sie sind geduldig. Aber wir fordern ganz schnell nachvollziehbare Gründe für die Festlegung der Prioritäten. Der Verweis auf den Mangel an Impfstoff reicht nicht aus. Es reicht auch nicht aus die Hoffnung, dass bald auch andere Impfstoffe die Zulassung erhalten werden und dann mehr Impfstoff bereit steht und in ein paar Monaten die Welt ganz anders aussieht und viel mehr Menschen geimpft werden können. Oder – wie es ein unter 60-jähriger Mann mit komplexen Behinderungen und diversen Vorerkrankungen, der ambulant in der eigenen Wohnung von einem Assistententeam versorgt wird, formulierte – „werde ich die Wintermonate gesund durchstehen und werde ich die Impfung noch erleben?“

INFO
Das Ministerum für Soziales und Integration Baden-Württemberg bündelt auf seiner Internetseite alle Informationen rund um die Coronaschutzimpfung, nachzulesen unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfen/

Brauchen wir den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“?

1993 haben die Vereinten Nationen den 3. Dezember zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ ausgerufen. An diesem Tag soll der Blick ganz bewusst auf die Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderungen weltweit gelenkt werden. Hierzulande wurde seither das Grundgesetz und die Landesverfassung Baden-Württemberg ergänzt um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Gleichstellungsgesetze im Bund und im Land wurden beschlossen, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in den Stadt- und Landkreisen verpflichtend eingeführt und die UN-Behindertenrechtskonvention wurde als einfaches Bundesgesetz 2009 beschlossen. Ist damit alles paletti?

„Ja, wir brauchen einen solchen Aktionstag – noch!“

LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl zu Gast im Hörfunkstudio von SWR4 Baden-Württemberg: mit Maske und Abstand wie es in Coronazeiten üblich ist Am 3. Dezember war ich als Interviewpartnerin zu Gast im Hörfunkstudio von SWR4 Baden-Württemberg. Und natürlich ging es um diesen Aktionstag und die Frage, ob man einen solchen Tag noch braucht. Und schnell waren sich die Redakteurin und ich uns einig, dass wir den Tag noch brauchen. „Ist der Tag nicht auch ein Symbol dafür, was fehlt, nämlich die selbstverständliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen in unserem Alltag.“ Und das musste ich – leider – so bestätigen. „Menschen mit Behinderungen werden von der Gesellschaft am Rande wahrgenommen, als eine Minderheit, die man beachtet oder nicht. Aber Menschen mit Behinderungen gehören mitten in die Gesellschaft. Es ist eine große Gruppe. Und die Vereinten Nationen haben diesen Aktionstag ausgerufen, damit viele darüber „stolpern“ und nachdenken. Und – so meine Hoffnung – dass es irgendwann mal dazu kommt, dass man diesen Aktionstag nicht mehr braucht.“

In Zeiten von Corona ist mein Eindruck, dass Inklusion gestern war und wir heute um Jahrzehnte in unserem Bemühen für eine selbstverständliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zurückgeworfen werden. Denn gerade in der Krise haben viele Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen den Eindruck, vergessen zu werden. Sie sind ja auch nicht laut, gehen auf die Straße und demonstrieren – weil sie den Alltag organisieren müssen, die Pflege und Betreuung sicherstellen, Home-Office und Home-Scooling unter einen Hut bringen müssen – und die so dringend benötigte Entlastung der Familien nahezu auf Null heruntergefahren ist. Die Familien sind auf sich allein gestellt – und dabei waren viele Familien schon vor Corona am Limit. Corona bremst aus. Die Familien leiden.

Meine Forderung: Menschen mit Behinderungen gehören dazu und dürfen nicht vergessen werden. Es braucht mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen gerade auch in Coronazeiten. Und solange es nicht selbstverständlich ist, dass von Anfang an die besonderen Belange der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien mitgedacht wird, so lange braucht es auch noch Aktionstage wie den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung“.

Mehr Infos zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ gibt es unter https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/301408/internationaler-tag-der-menschen-mit-behinderung

„Inklusion in der Krise?!“

Wer spricht in der Corona-Krise von Inklusion, also der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft? Fast niemand. Es scheint, dass sich derzeit nur Menschen mit Behinderungen, ihre Familien und deren Selbsthilfeverbände Gedanken machen, wie Inklusion in der Corona-Krise und danach gelebt werden kann. Das Miteinander bröckelt. Diese Erkenntnis tut weh.

Der Tübinger Oberbürgermeister schlug vor kurzem vor, dass die Zeit zwischen 9.30 und 11 Uhr für Senioren reserviert werden sollen, die diese dann zum Einkaufen nutzen sollen. Und er appellierte an die Senioren, freiwillig auf das Busfahren ganz zu verzichten, um sich und ihre Gesundheit zu schützen. Umgehend wies der Vorsitzende des Landesseniorenrates Baden-Württemberg diese Vorschläge zurück und kritisierte die Stigmatisierung älterer Menschen aufgrund des Lebensalters.

Es ist und bleibt eine Gratwanderung. Wie schützen wir unsere Gesundheit und wie können wir dennoch teilhaben? Die eine einzige Antwort darauf gibt es nicht. Wir wollen uns aber auch in der Corona-Krise nicht die Selbstbestimmung wieder nehmen lassen. Wir müssen auch selbst entscheiden können, was uns gut tut und was weniger. Der Gedanke, dass wieder eine Besuchseinschränkung kommt, macht Angst. Beschränkungen wie Kontaktverbote sind derzeit leider notwendig, um die Pandemie zu bekämpfen. Aber die Schutzmaßnahmen müssen angemessen sein. Und darüber brauchen wir eine Debatte.

Die Landesregierung richtet ein „Bürgerforum Corona“ mit rund 40 bis 50 zufällig ausgewählten Menschen ein. Als Arbeitsgrundlage dient eine Themenlandkarte. „Menschen mit Behinderungen“ oder „Inklusion“ finden sich bislang darauf nicht. Inklusion ist ein Menschenrecht, verankert in der UN-Behindertenrechtskonvention. Es liegt (wieder) an uns, uns einzumischen, dass Menschen mit Behinderung und ihr Anspruch auf Teilhabe nicht vergessen werden. Machen wir also mit! Bis zum 26. November 2020 können wir die Themenlandkarte noch kommentieren! Mehr dazu unter https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/buergerforum-corona/online-beteiligung/

Die Erfolgsgeschichte „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg geht weiter!

„Unser Stadtbummel ist begrenzt auf die Zeit, in der die Windelhose unserer Tochter nicht überläuft, also max. 2 – 3 Stunden. Wenn es schnell gehen muss, wickeln wir halt auf dem Fußboden einer öffentlichen Toilette, auf der Wiese oder auch auf der Rückbank unseres Autos. Menschenwürdig ist das nicht, aber was sollen wir machen? Immer daheim bleiben? Das geht auch nicht.“ Täglich erreichen uns solche ähnliche Rückmeldungen von Eltern von (erwachsenen) Kindern mit komplexen Behinderungen.

Wissen Sie, wie viele öffentliche Toiletten es in Baden-Württemberg gibt?
Haben Sie jemals darüber nachgedacht?

Zugegeben, wir kennen die Antwort auch nicht. Jedenfalls sind es sehr, sehr viele. Und so müssen wir uns auch keine Gedanken über deren Zahl machen und unsere Ausflugsziele am Standort von öffentlichen Toiletten oder öffentlich zugänglichen Toiletten auszuwählen. Das ist Luxus pur.

Die Zahl der öffentlich zugänglichen „Toiletten für alle“ kennen wir ganz genau. Landesweit gibt es aktuell 61 solcher Einrichtungen. „Toiletten für alle“ sind extra große Rollstuhltoiletten, die zusätzlich mit einer (höhenverstellbaren) Pflegeliege für Erwachsene, einem Patientenlifter für den rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege und zurück sowie einem luftdicht verschließbaren Windeleimer ausgestattet sind. Oder es sind „Nur-Wickelräume“. Und extra groß bedeutet, dass die Räume mindestens 7 qm groß, häufig deutlich mehr. Das ist auch dringend notwendig, wenn ein Mensch im Rollstuhl von Assistenzpersonen begleitet wird.

Seit knapp fünf Jahren ist unser Landesverband im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration unterwegs, für „Toiletten für alle“ zu werben und potenzielle Bauherren (und -frauen) zu beraten. Das Land fördert die Zusatzausstattung „Liege, Lifter, Windeleimer“ mit 90 Prozent Zuschuss, max. 12.000 Euro. Das ist bundesweit einmalig und ein wirksamer Baustein für gelebte Inklusion.

Mitten in den Sommerferien hat uns jetzt die gute Nachricht erreicht: die Förderung geht weiter! Damit können wir der Erfolgsgeschichte „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg weitere Kapitel anfügen! Jetzt brauchen wir Ihre Hilfe! Wo brauchen Sie eine „Toilette für alle“? Helfen Sie mit, weitere Standorte umzusetzen! Die Antragsfrist endet am 15. November 2020.

Mehr Infos zu „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg, alle Standorte sowie den Förderaufruf finden Sie unter https://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/

„Corona macht einsam.“

Die Wochen des sog. Lock-down in der Corona-Krise liegen schon einige Wochen zurück. Wenn man derzeit durch die Innenstädte geht, herrscht fast schon wieder „Normalzustand“. Gedränge, dicht besetzte Straßencafés … nur am Eingang der Ladengeschäfte, an den Haltestellen der Busse und Bahnen weisen Plakate und Aufkleber hin auf Abstand halten und sog. Maskenpflicht …

Diese Woche traf ich einen Mann mit Behinderung, der seit vielen Jahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet und allein in einer eigenen Wohnung lebt. Als wir uns trafen, sagte er: „Corona macht einsam. Die Arbeit in der Werkstatt hat mir gefehlt. Der Kontakt zu den Arbeitskollegen hat mir gefehlt. Ich war allein zuhause. Keine Kontakte, nichts. Alleine wohnen ist echt doof. Was soll ich nur machen? Ich kann doch nicht wieder daheim bei meinen Eltern einziehen. Meine Eltern sind über 80 Jahre alt. Und einmal daheim ausziehen, ist für immer. Aber allein wohnen ohne Kontakte, ist auch nichts. Aber ich kann doch auch nicht in ein Wohnheim ziehen. Was soll ich nur machen? Ist das Inklusion? Dann will ich das nicht.“

Menschen mit Behinderungen, die alleine leben, fühlen sich allein gelassen. Von einem Tag auf den anderen war der Alltag weg. Die Strukturen, die Sicherheit geben, waren weg. Und neue Strukturen gab es nicht – und gibt es nicht. Corona macht einsam. Zu diesem Ergebnis kamen auch aktuelle Studien. Dabei wurde die Situation von Menschen mit Behinderungen nicht extra untersucht. Was tun gegen Einsamkeit, Depression und Langeweile? Eine allgemein verbindliche Antwort gibt es nicht. Und der Verweis, dass es auch viele Menschen ohne Behinderung gibt, die sich einsam fühlen, hilft nicht weiter.

Nun steigen wieder die Zahl der Neuinfektionen. Experten warnen vor der „zweiten Welle“ in der Corona-Krise. Doch welche Lehren ziehen wir aus der „ersten Welle“? Wie schaffen wir es, dass Menschen mit Behinderungen sich auch künftig trauen, alleine zu leben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen? Wie schaffen wir es, dass Inklusion im Alltag machbar wird? Helfen wir alle mit, dass wir in der Nachbarschaft, in unserem Stadtteil, in unserem Quartier solidarisch sind, uns kümmern und uns gegenseitig helfen. Trauen wir uns, auch in Zeiten des „social distancing“ auf andere zuzugehen und zu sagen, dass wir Hilfe brauchen. Jetzt, hier und heute. Das braucht Mut! Seien wir also mutig und wagen den ersten Schritt! Auch das ist Inklusion!

„Wir müssen leider draußen bleiben.“

Menschen mit Behinderungen und ihre Familien wollen sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen. Daher akzeptieren sie auch die geltende Maskenpflicht in Läden. Und sie wollen nicht in den gleichen Topf geworfen werden mit den erklärten Maskengegnern.
Die Corona-Verordnung lässt in § 3 Absatz 2 Ausnahmen zu,
– wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist,
– wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist.
Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest. Eigentlich. Bei uns steht das Telefon nicht still. Andere Betroffene, die vor der Türe des Ladens abgewiesen werden, schreiben E-Mails. Am Donnerstag hat die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Südwest Presse“ erneut.

Spießrutenlauf beim Einkaufen

Emotionen kochen hoch. Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder eines anderen zwingenden Grund keine Maske tragen können, werden noch mehr ausgegrenzt, diskriminiert, verletzt, verstoßen, ihre Würde mit Füßen getreten. Das macht uns betroffen, wütend und traurig. Von Inklusion redet niemand mehr. Und auch nicht von der Bereitschaft, seinem Nächsten zu helfen, einfach so. Jeder Versuch, mal wieder die eigene Wohnung zu verlassen, selbst einzukaufen, wird zum Spießrutenlauf. „An den Pranger gestellt“ – ohne die Regeln verletzt zu haben.

Aber der Einzelhandel missachtet die Vorgaben und macht es sich einfach, rechtfertigt sich damit, dass man uns vor anderen Kunden schützen muss. Aber wer schützt uns vor diesem übergriffen Verhalten? Warum gibt es nicht Plakate am Eingang, die auf die Ausnahmen hinweisen? Warum werden wir Menschen mit Behinderung allein gelassen? Inklusion? Fehlanzeige!

„Wir müssen leider draußen bleiben.“

Ein Ehepaar (71/69), das aufgrund chronischer Erkrankungen von der Maskenpflicht nachweislich mit Attest befreit ist, kam mit dem Großeinkauf bis zur Kasse und wurde dort mit den Worten empfangen: „Ich darf Sie nicht abkassieren. Mein Chef sagte, dass ohne Maske nichts läuft.“ Und dann wurde auch noch die ärztliche Atteste weiteren Mitarbeitern gezeigt, so das Ehepaar. Nach einer unschönen Debatte durfte das Ehepaar dann „ausnahmsweise“ die Einkäufe bezahlen und den Laden verlassen. Solche und ähnliche Erlebnisse hören wir ständig.
Anscheinend sind wir Menschen mit Behinderungen und deren Familienangehörige Kundinnen und Kunden zweiter oder dritter Klasse. Aber wir sind viele wie der Blick in die Statistik zeigt. Und wir merken uns genau, wer uns im Handel willkommen heißt und wer nicht. So kaufen wir online ein (so der Shop barrierefrei ist) oder in den Läden, in denen den Kunden – unabhängig vom Geldbeutel, der Herkunft, dem Geschlecht – mit Respekt begegnet wird.

„Gibt es für uns keine „Lernbrücke“?

Das Kultusministerium bietet in den Sommerferien ein Lern- und Förderprogramm „Lernbrücken“ an. Da in den Wochen der Schulschließung nicht alle Schüler gleichermaßen mit „Home-Scooling“ erreicht werden konnten, haben insbesondere leistungsschwächere Schüler einen Nachholbedarf. Deshalb soll es in den Sommerferien freiwillig Lernangebote geben, um den Unterrichtsstoff nachzuholen. Zwei Wochen sollen daher „Lernbrücken“ gebaut werden: Die Zielgruppe wird wie folgt beschrieben: „Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) sowie der Berufsfachschulen, Berufskollegs, Beruflichen Gymnasien, die aufgrund der Schulschließungen seit Mitte März 2020 schwerer als andere erreicht werden konnten oder aus organisatorischen Gründen auch länger als andere Schülergruppen nur von zu Hause aus lernen konnten.“

„… auch wir haben ein Recht auf Bildung!“

Völlig konsterniert meldeten sich bei uns Eltern, deren Kinder mit Behinderung ein SBBZ mit den Schwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung oder geistige Entwicklung besuchen. „Warum sollen unsere Kinder ausgeschlossen werden?“ „Das ist doch eine Form von Diskriminierung.“ „Unsere Kinder hatten es doch besonders schwer in der Krise. Angebote erreichte sie nicht immer. Nicht in allen Familien konnten die Kinder so gefördert werden wie sie es aufgrund ihres Förderbedarfs benötigt hatten.“ „Haben unsere Kinder nicht auch das gleiche Recht auf Bildung wie alle anderen auch?“

Zugegeben, eine „Lernbrücke“ für die Kinder mit schweren und mehrfachen Behinderungen zu bauen, ist organisatorisch eine größere Herausforderung als für andere Schülergruppen. Da geht es auch um Fragen der Schülerbeförderung, Hygienekonzepte, Pflege, und, und, und …. aber brauchen wir nicht in Zeiten wie diese auch kreative Lösungen, die eben noch nicht im Standardnachschlagewerk abgedruckt sind.

Unser Appell:
Lasst uns gemeinsam nach Wegen suchen und „Lernbrücken“ für alle bauen!